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Stände des Landes Hadeln

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Bei den Ständen des Landes Hadeln handelt es sich - im Gegensatz zu den gesellschaftlichen Ständen Klerus, Adel und Bürger - um gemeinschaftliche Vertretungen der Kirchspiele des Hadler Hochlandes, des Sietlandes und des Weichbildes (der Stadt) Otterndorf.

Als Vorläufer der Stände des Landes Hadeln haben sich wahrscheinlich bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Kirchspiele Altenbruch, Lüdingworth, Otterndorf und Neuenkirchen zu einer Landesgemeinde zusammengeschlossen. Urkunden darüber gibt es allerdings erst seit 1298.

Der Tagungsort der Landesgemeinde war der Warningsacker im Südosten von Altenbruch an der Grenze nach Otterndorf, der auch von Lüdingworth und Neuenkirchen aus leicht zu erreichen war.

Die Kirchspiele Altenbruch, Lüdingworth, Nordleda, Neuenkirchen, Westerende-Otterndorf und Osterende-Otterndorf (das Hadler Hochland bildeten den so genannten 1. Stand des Landes Hadeln. Die Kirchspiele des Sietlandes (Wester-Ihlienworth, Oster-Ihlienworth, Steinau, Odisheim, Wanna) lassen sich als so genannter 2. Stand erst ab dem 16. Jahrhundert nachweisen. Gleiches gilt für das Weichbild (die Stadt) Otterndorf als späteren 3. Stand des Landes Hadeln. Diese Standesbezeichnungen entstanden zur Zeit des Herzogs August (1619-1656), vorher gab es eine Dreiteilung in Erbland (später: Hochland), die fünf Kirchspiele (später: Sietland) und das Weichbild Otterndorf.

Am Zusammenschluss der Landesteile zu den drei Ständen hat der Lüdingworther Schultheiß Johan Beymgraben maßgeblich mitgewirkt. Ihm war am 14. Februar 1620 auf dem Warningsacker die Bestallungsurkunde zum "Consulenten, Advocaten und Redner" des Landes Hadeln ausgehändigt worden. Einberufen zur Versammlung auf dem Warningsacker wurden die Stände durch den Präsidierenden Schultheißen des 1. Standes.

Die Stände haben sich mit allen Landesangelegenheiten befasst. Bereits im 17. Jahrhundert lässt sich ihre Beteiligung an der Gesetzgebung und der Justiz nachweisen, ebenso an Verwaltungs- und Polizeisachen. Sie nahmen Kredite auf, bewilligten Steuern, Abgaben und Leistungen und verteilten sie auf die einzelnen Kirchspiele.

Nachdem die Stände vom französischen Generalgouverneur 1807 kurzzeitig aufgehoben worden waren, bildeten sie sich nach dem Abzug der Franzosen erneut und verhinderten auch, dass sie mit den Ständen der Herzogtümer Bremen und Verden zusammengelegt wurden.

Nach der Annektion Hannovers durch Preußen 1866 wurde aus den Ständen die Kreisversammlung des Kreises Otterndorf gebildet.


Quellen:

  1. Wilhelm Lenz: Die Stände des Landes Hadeln, in: Jahrbuch der Männer vom Morgenstern, Band 48/1967, Bremerhaven 1967
  2. Kantor Krönke: Schulchronik der Hauptschule Lüdingworth, 1892