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Tonne

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Kugelbaketonne

Die Tonne bezeichnet in der Nautik ein schwimmendes Seezeichen.

Über die Anfänge des Seezeichenwesens gibt es keine verlässlichen Quellen. 1111 finden sie erstmals auf der Weser Verwendung. Vermutlich gibt es seit 1358 Tonnen auf der Elbe; erste schriftliche Erwähnung findet 1466 die `Schartonne´. In Hamburg war vor 1563 zunächst der Rat für das Seezeichenwesen verantwortlich, später hatten auch Vertreter der Bürgerschaft ein Mitspracherecht. Für die Finanzierung wurde von den Schiffen `Tonnengeld´ erhoben.

Die verantwortlichen Beamten für die Betonnung der Elbe, insbesondere auch das Tonnenauslegen vor und nach dem Winter [1] im Auftrag der Kämmerei waren die sogenannten `Barsenmeister´ und später die `Tonnenleger´. Das Tonnenlager war das sog. `Barsenhaus´, vermutlich am Hamburger Dovenfleet.

Als Seetonnen verstand man Jahrhundertelang spitzkegelförmige hölzerne Hohlgefäße, die durch kräftige Eisenreifen armiert, fast immer durch eiserne Ketten an schweren Grundklötzen befestigt waren. Zum Tonnenbau verwendeten Küfer, Böttcher oder Tonnenmacher bestes astfreies Eichenholz, sogenanntes Wagenschott. Waren die Holzteile zu einem Hohlgefäß zusammengefügt, wurde dieses, bevor man es mit einem Deckel verschloss, innen ausgepicht, um es wasserdicht zu machen.

Die Vielseitigkeit der Tonnen nahm um die Mitte des 19. Jahrhunderts unter anderem durch verschiedenartige Anstriche zu. Es gab auf der Elbe schwarze Tonnen mit rotem Ring und rote Bojentonnen mit weißem Ring, an der schleswig-holsteinischen Küste blaue und "brandgelbe" Anseglungstonnen sowie grüne Wracktonnen.
Heute sind Tonnen nach dem international einheitlichen Lateralsystem für die Kennzeichnung von Wasserstraßen und dem Kardinalsystem zur Kennzeichnung örtlicher Hindernisse etc. ausgestattet. Sie können je nach Einsatz aber auch zusätzliche Signaleinrichtungen tragen als Leuchtboje oder Heulboje ...

Die Verwaltung und Aufsicht der Seezeichen hatte ab 1919 das Reichsverkehrsministerium inne. Hamburg und Bremen verwalteten ihre Seezeichen selbst, bis 1921 die Seezeichen in den Besitz des Deutschen Reichs übergingen.

Der Bund ist mittlerweile zuständig für die Unterhaltung der Wasserstraßen und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen unterstehen insgesamt 39 Wasser- und Schifffahrtsämter.

Tonnentypen

  • Bakentonne
  • Faß-und Kegeltonne
  • Heultonne
  • Leuchttonne
  • Spierentonne
  • Spitz- und Stumpftonne
  • Wracktonne

Boje

Tonnen, die nicht der Nautik als Seezeichen dienen, werden verkehrsrechtlich als Boje bezeichnet.


Fußnoten

  1. Im Winter wurden kleinere, stabilere Eistonnen verwand