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Kreishandwerkerschaft

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Die Kreishandwerkerschaft hat ihren Sitz im "Haus Handwerk"

Die Kreishandwerkerschaft vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Gesamtinteressen der selbstständigen Handwerker.

Geschäftsführung

Dr. Jan-Peter Halves
Geschäftsführer
(0 42 61) 9 29 90
halves@handwerk-elbeweser.de

Anschrift

  • Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser
Deichstraße 13a
27474 Cuxhaven
Telefon: 04721/3 80 61 / 62
Telefax: 04721/51946
E-Mail: info@handwerk-elbeweser.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Kreishandwerkerschaft bis 1987

Textquelle

Die Handwerksorganisation ist ohne Zweifel die älteste Berufsorganisation überhaupt. Sie hat sich über die Jahrhunderte aus den Ämtern, Gilden und Zünften des Mittelalters zu den heutigen Formen mit Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Verbänden entwickelt. Die Organisationsform des Mittelalters, die handwerklichen Zünfte, wurde als Instrument zur Durchsetzung gemeinsamer Anliegen des Handwerks geschaffen. Die Zünfte waren Selbstverwaltungsorgane, die in Zunftregeln die Ausbildung der Handwerker, ihre Berufszulassung, die Gestaltung ihrer Produkte, deren Absatz sowie die Beziehungen zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen festschrieben. Sie übten zugleich eine Standesgerichtsbarkeit über die Handwerker aus. Mit den gesellschaftlichen, vor allem aber den gravierenden wirtschaftlichen Veränderungen („Industrielle Revolution“) des 19.Jahrhunderts, vollzogen sich im Handwerk in Deutschland zwangsläufig grundlegende wirtschaftliche und soziale Veränderungen: Die Gewerbeordnung des Jahres 1869 führte die allgemeine Gewerbefreiheit ein und nahm den Innungen wesentliche berufsständische Aufgaben und Rechte. 10 Jahre später setzte eine für das Handwerk günstigere Gewerbepolitik ein. Mehrere Änderungen der Gewerbeordnung festigten die Organisationsform der Innungen: Sie wurden zu Organen der gewerblichen Selbstverwaltung in der Form öffentlich rechtlicher Körperschaften mit weit-gehenden Aufsichtsrechten über das Lehrlings- und Gesellenwesen. Mit dem sogenannten „Handwerksgesetz“ vom 26.Juli 1897 fand diese Entwicklung einen gewissen Abschluss: Als Selbstverwaltungsorgane des Handwerks wurden Handwerkskammern mit Beitragspflicht aller Handwerker errichtet. Neben den »freien Innungen«, die durch freiwilligen Zusammenschlu8 selbständiger Handwerker gebildet wurden, wurde die Gründung »fakultativer Zwangsinnungen« ermöglicht. Ihre Errichtung musste dann erfolgen, wenn sich die Mehrheit der selbständigen Handwerker im Innungsbezirk dafür aussprach. Fast alle Innungen bildeten sich damals im Laufe der Jahre in Zwangsinnungen um.

Nahezu identisch wie überall in Deutschland vollzog sich diese Entwicklung auch in Cuxhaven und Land Hadeln. Anzumerken ist jedoch, daß Cuxhaven bis 1937 zum Land Hamburg zählte und damit die hiesigen selbständigen Handwerker der Gewerbekammer Hamburg angehörten. Land Hadeln war Teil des Landes Preußen. Die selbständigen Handwerker Hadelns waren Mitglieder der Handwerkskammer Harburg. Mit dem Inkrafttreten der Reichsgewerbeordnung wurde auf Veranlassung der Gewerbekammer in Hamburg der »Gewerbeverein im Amte Ritzebüttel« in Cuxhaven gegründet. Wesentlich für die weitere Entwicklung der Handwerksorganisation in Cuxhaven war der 14. April 1920, der Tag der Gründung des Kreishandwerkerbundes. Kreishandwerkerbünde, auch in Land Hadeln existierte ein ebenfalls kurz nach dem ersten Weltkrieg gegründeter Handwerkerbund, haben wesentliche Vorarbeiten für die heutige Handwerksorganisation geleistet. Insbesondere wurde das Innungsleben durch diese Bünde tatkräftig unterstützt. In Cuxhaven fand die aktive Arbeit des Kreishandwerkerbundes Ausdruck durch den Bau des »Haus Handwerk« im Jahre 1929. Die Initiative für diesen Bau geht auf den damaligen ersten Vorsitzenden des Handwerkerbundes, den Zimmerermeister Heinrich Weinrich, zurück. Weinrich war es, der durch besonderen Einsatz die finanziellen Voraussetzungen für den Neubau schuf. Die Handwerkskammer Hamburg sowie die allgemeine Versicherungsgesellschaft für Handwerk, Handel und Gewerbe in Hamburg haben durch die Erstellung von Hypotheken wesentlich dazu beigetragen. Vorläufer der Kreishandwerkerschaften. die auf der Grundlage der »Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks« vom 15. Juli 1934 entstanden waren, waren also die Kreishandwerkerbünde in Cuxhaven und Lanc Hadeln. Erster Kreishandwerksmeister dei Kreishandwerkerschaft Land Hadeln, die ihren Sitz in Neuhaus hatte, war der Malermeister Josef Fabisch. Erster Geschäftsführer der Kreishandwerkererschaft war Assesor Alfred Kunze.

In Cuxhaven wurde der Tischlermeister August Potthoff zum ersten Kreishandwerksmeister ernannt. Geschäftsführer war Dr. Peters. Die Kreishandwerkerschaft Cuxhaven-Land Hadeln besteht in ihrer jetzigen Form seit dem Jahre 1937. Sie ist durch die Zusammenlegung der Kreishandwerkerschaften für den Stadtkreis Cuxhaven und der des Kreises Land Hadeln, mit Sitz in Cuxhaven, entstanden. Die Fusion beider Kreishandwerkerschaften war eine Folge des sogenannten „Groß-Hamburg-Gesetzes“ vom 26. Januar 1937.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurde Cuxhaven, das bis dahin zum Land Hamburg gehörte, Preußen zugeschlagen und im Austausch dafür u. a. der Stadtkreis Harburg/Wilhelmsburg von Preußen auf das Land Hamburg übertragen. Die damals >preußische« Handwerkskammer Harburg verlegte ihren Sitz nunmehr nach Lüneburg. Mit diesem Gebietsaustausch verloren die Cuxhavener Handwerker ihre Mitgliedschaft zur Gewerbekammer Hamburg und wurden nunmehr Pflichtmitglieder der Handwerkskammer Lüneburg. Es lag also nunmehr nahe, aufgrund dieser Gebietsreform auch die Kreishandwerkerschaften Cuxhaven und Land Hadeln, die nunmehr beide zum Bezirk der Handwerkskammer Lüneburg zählten, zusammenzulegen.

Die Zusammenführung der Kreishandwerkerschaften hatte zur Folge, daß auch die Innungen aus beiden Kreishandwerkerschaften zusammengelegt wurden. Das führte zunächst zu erheblichen personellen Problemen, da jede Innung ihren Obermeister (Vorstandsvorsitzenden) behalten wollte. Da aber die Innungen des Kreises Land Hadeln zahlenmäßig weitaus stärker waren, wurde durch den damaligen Gauhandwerksmeister Heisig verfügt, daß die Obermeister der Innungen des Kreises Land Hadeln nun Obermeister der zusammengeschlossenen neuen Innungen wurden. Diese Entscheidung, die allen demokratischen Grundsätzen der Handwerksorganisation zuwider lief, war nur durch die damalige Zeit mit ihrem »Führerprinzip« zu erklären.

Dieselbe Entscheidung wie bei den Innungen wurde auch für die neue Kreishandwerkerschaft Cuxhaven-Land Hadeln getroffen. Der vor der Zusammenlegung in Cuxhaven amtierende Kreishandwerksmeister Potthoff mußte zurücktreten und der Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Land Hadeln, Josef Fabisch, wurde zum neuen Kreishandwerksmeister der neugebildeten Kreishandwerkerschaft Cuxhaven-Land Hadeln ernannt. Auch in der Geschäftsführung wurde die gleiche Regelung durchgesetzt. Der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Hadeln, Assessor Kunze, wurde zum neuen Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cuxhaven-Land Hadeln ernannt, und der ehemalige Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cuxhaven, Dr. Peters, ging nach Hamburg und übernahm dort die Stellung des Geschäftsführers des Landesinnungsverbandes des Damenschneiderhandwerks.

Diese angeordneten, umwälzenden personellen Neuerungen haben zunächst den Frieden der Organisation etwas gestört und die positive Arbeit behindert. Aber als zwei Jahre später der zweite Weltkrieg aus-brach, wurden diese Probleme zweitrangig, und das Handwerk stand wieder geschlossen da. Es galt nun, das Handwerk in die Kriegswirtschaft einzuführen und den veränderten Verhältnissen anzupassen. 1940 wurde der Geschäftsführer Kunze zum Wehrdienst eingezogen und die Kreishandwerkerschaft durch verschiedene Vertretungen, die von der Handwerkskammer Lüneburg geregelt wurden, betreut, bis im Jahre 1941 Dr. Hermann Petereins die Geschäftsführung übernahm. Kreishandwerksmeister Fabisch meldete sich im Jahre 1943 noch freiwillig im Alter von 60 Jahren für den Fronteinsatz. Da er aufgrund seines Alters jedoch nicht mehr Soldat werden konnte, ging er zur Organisation Todt. Während seines Kriegseinsatzes übernahm der frühere Kreishandwerksmeister August Potthoff von 1943 bis 1945 sein altes Amt.

Im Zuge der Kriegswirtschaft wurden erhebliche Anforderungen an die Handwerksorganisation, d. h. die Innungen und die Kreishandwerkerschaft vor Ort gestellt. So wurden u.a. die Landeslieferungsgenossenschaften des Tischlerhandwerks und des Metallhandwerks mit Sitz in Cuxhaven gegründet, um gemeinsam für das Handwerk Rüstungsaufträge zu übernehmen Eng mit diesen Landeslieferungsgenossenschaften sind wegen ihrer hervorragenden persönlichen Einsätze die Namen des früheren Kreishandwerksmeisters August Potthoff im Tischlerhandwerk und die der Schlosser- und Maschinenbaumeister Johann Krooß und Leo Hoppe im Metallhandwerk zu erwähnen. Neben der Einschaltung des Handwerks in die Kriegswirtschaft ergab sich in dieser Zeit für die Kreishandwerkerschaft eine sehr arbeitsintensive, wenngleich auch segensreiche Arbeit mit der Rohstoffversorgung der Handwerksbetriebe für den zivilen Sektor. Es gab in dieser Zeit kaum einen Handwerksberuf und kaum eine Innung, die nicht mit Materialscheinen irgendwelcher Art hätte versorgt werden müssen. Es gab z. B. auf dem Metallsektor nicht nur Eisenscheine für das verarbeitende Material, sondern sie mußten auch für alle Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile beschafft werden. Daraus resultierte, daß sämtliche Eisenscheine in allen Innungen durch die Kreishandwerkerschaft zur Verteilung gebracht werden mußten. Nicht nur für das Eisen des Schmiedes und des Schlossers, sondern auch für die Nägel und Nähmaschinennadeln der Schuhmacher und dergleichen mehr wurden Eisenscheine benötigt. Das Textilhandwerk bekam Scheine für Nähmittel, Schuhmacher und Sattler für Leder, das Tischlerhandwerk für Holz und Leim, das Malerhandwerk für Testbenzin, das Lebensmittelhandwerk für alle möglichen Hilfsmittel. Wen wundert es also, daß die überwiegende Arbeit zu der Zeit in der »Materialbewirtschaftung« für alle Handwerkszweige lag.

Am 8. Mai 1945 zogen die Engländer als Besatzungsmacht in Cuxhaven ein. Alle Obermeister der Innungen, die vor dem 1.April 1933 in die NSDAP eingetreten waren bzw. sich parteipolitisch hervorgetan hatten, mußten ihr Amt zur Verfügung stellen. Der von der englischen Besatzungsmacht eingesetzte Oberbürgermeister berief seinerzeit den Maurermeister Wilhelm Behrens zum Kreishandwerksmeister.

Es gehörte zu den ersten Amtshandlungen des neuen Kreishandwerksmeisters, die bis dahin amtierenden Obermeister abzuberufen und durch »unbelastete« Handwerker zu ersetzen. Organisatorisch erfolgte nunmehr selbstverständlich ein Verzicht auf das »Führerprinzip«, andererseits wurde die Zwangsmitgliedschaft zu den Innungen vorerst bis zur Handwerksaufbauverordnung von 1946 beibehalten. Im übrigen wurden die Organe der Innungen je nach der Lage der Dinge im Einzelfall ernannt oder schon teilweise gewählt. Schon unmittelbar nach Kriegsende begann für die heimische Handwerkswirtschaft der Wiederaufbau, die Hilfe bei der Versorgung der Bevölkerung mit dringend notwendigen Handwerksleistungen sowie die Versorgung der Handwerksbetriebe mit Rohstoffen und Materialien. Daneben hieß es handwerkliche Leistungen für die Besatzungsmacht zu erbringen, aber auch schon Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung sowie Kalkulationsschulungen für die selbständigen Handwerker durchzuführen. Einer der Schwerpunkte der damaligen Arbeit der Kreishandwerkerschaft lag in der Aufklärung und Beratung über die Altersversorgung der selbständigen Handwerksunternehmer. Nachdem Wilhelm Behrens 1952 aus dem Amt des Kreishandwerksmeisters ausschied, wurde Hans-Heinrich Heider, Tapeziermeister aus Cuxhaven, zu seinem Nachfolger gewählt.

Ihm folgten in dem Amt des Kreishandwerksmeisters von 1960 bis 1969 Elektromeister Wilhelm Grebe, Cuxhaven, von 1969 bis 1982 Maurermeister Walter Pöpke, Hemmoor, und seit Februar 1982 Friseurmeister Fritz Pape, Otterndorf, nach.

Nachdem Dr. Hermann Petereins nach über 30jähriger Tätigkeit im März 1972 als Geschäftsführer ausschied, folgte ihm ab April 1972 Dipl.-Volkswirt Adolph von Borries nach.

Quelle: 1937-1987 - Kreishandwerkerschaft Cuxhaven--Land-Hadeln