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Geschichtliches zu Cuxhaven

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Plinius d.Ä. und Tacitus über das nordeutsche Küstenland

Beide römischen Reisenden und Geschichtsschreiber aus der Zeit um 100 n. Chr. äußern sich in ihren Aufzeichnugen zum norddeutschen Küstenland. Plinius der Ältere beschreibt aus eigener Ansicht die Landschaft und Lebensweise seiner Bewohner. Er hatte an einer Küstenfahrt mit der Römischen Flotte teilgenommen, die ihn bis in die Elbmündung gebracht hatte. Bei ihm sind die Bewohner durchweg als Chauken bezeichnet. Tacitus beschreibt eher die Einwohner selber, jedoch vom Hörensagen und eher idealisiert.

Plinius der Ältere

Naturgeschichte, Buch 16. Kap. 1

"Im Norden haben wir den Volksstamm der Chauken gesehen, welche die großen und die kleinen heißen. Da treibt auf ungeheurer Strecke, zwei Mal in den Abschnitten jedes Tages und jeder Nacht, unermeßlich sich ergießend der Ocean, so daß er einen ewigen Streit der Natur zudeckt; und zweifeln möchte man, ob das Gebiet des Landes sei, oder des Meeres. [1] Dort sitzt ein elendes Volk auf hohen Hügeln, oder mit Händen gebauten Erdhaufen [2] (tribunalia); indem man, nach der Erfahrung der höchsten Fluth, Hütten darauf stellt: Schiffenden gleich, wenn die Gewässer die Umgegend bedecken: Schiffbrüchigen aber, wenn sie sich verlaufen haben; da man denn die mit dem Meere fliehenden Fische um die Wohnungen her fängt. Sie können nicht, wie die Nachbarn, Vieh halten, noch sich von Milch nähren; können nicht einmal mit wilden Thieren kämpfen, weil alles Gebüsch weit entfernt ist. Aus Schilf und Sumpf-Binsen flechten sie Stricke, um den Fischen Netze zu stellen, und indem sie mit Händen ergriffenen Koth durch die Winde mehr, als durch die Sonne trocknen, erhitzen sie mit Erde ihre Speisen und ihre vom Nordwinde starrenden Eingeweide.[3] Getränk haben sie nur vom Regen, welchen sie durch Gruben aufbewahren im Vorplatze des Hauses. [4] Und diese Leute meinen, wenn sie jetzt von den Römern besiegt würden, in Knechtschaft zu gerathen! Fürwahr, so ist’s: Viele verschont das Geschick zur Strafe." [5]

"Ein anderes Wunder kommt von den Wäldern. Diese erfüllen das ganze übrige Germanien, und fügen zur Kälte (des Klima’s) den Schatten. Die höchsten aber sind nicht fern von den genannten Chauken; vornämlich um zwei Seen her. Bis an die Ufer stehen Eichen vom üppigsten Wachsthume, und durch die Wellen untergraben, oder vom Winde getrieben, führen sie große Inseln durch die Verflechtung ihrer Wurzeln mit sich fort, und also feststehend, schiffen sie vermöge des Geräths ihrer mächtigen Äste: so daß oft unsere Flotten geschreckt wurden, wenn jene Inseln, wie mit Fleiß, durch die Wellen auf die Schiffs-Vordertheile der bei Nacht vor Anker Liegenden getrieben wurden, und Letztere, rathlos, was zu thun sei, ein Seetreffen gegen Bäume begannen." [6]

Tacitus

Germania, Kap. 35

"Im Norden Deutschlands der Volksstamm der Chauken, fängt an von den Friesen, und hat einen Theil des Meeresufers inne, dehnt sich aber auch zur Seite aller vorher genannten Stämme aus, bis er sich zu den Katten hin krümmt. So ungeheuren Länderraum besitzen nicht nur, sondern erfüllen auch die Chauken. Das edelste Volk unter den Germanen, und welches seine Größe am liebsten durch Gerechtigkeit schützt: ohne Begier, ohne Unbändigkeit, ruhig und zurückgezogen, rufen sie keine Kriege hervor, verwüsten nicht durch Plünderungs- oder Raubzüge. Und das ist ihrer Tapferkeit und ihrer Kräfte bester Beweis, daß sie, den Vorrang zu haben, nicht durch Ungerechtigkeit erlangen. Bereit jedoch sind Allen die Waffen, und wenn es Noth thut, das Heer, Männer und Rosse in Menge; und ruhend haben sie denselbigen Ruf."

Tacitus erwähnt hier die Chauken und die Friesen. Letzere siedelt er an der Küste an, während sich die Chauken dahinter bis zu den Chatten, hier als Katten (Hessen) benannt, ausdehnen zwischen Rhein und Elbe. Während sich die Friesen beständig gegen die römische Vorherrschaft gewehrt hatten, dienten viele Chauken als Söldner unter dem römischen Feldherrn Cerialis, so wie 100 Jahre zuvor der Cheruskerfürst Arminius, bekannt als Hermann der Cherusker.
Erst aus schriftlichen Überlieferungen der Römer wurde bekannt, dass der auch an der Unterweser siedelnde Stamm der germanischen Chauken oder Hauken, die auf Wurten siedelten, einige Jahre lang von Kaiser Augustus (um die Zeitenwende) unterworfen worden war. Wo die Chauken geblieben sind, ist unbekannt. Wahrscheinlich haben sie sich mit den seit dem 3. Jahrhundert n. Chr. aus Holstein vordringenden Sachsen vermischt, die hier in den nächsten Jahrhunderten die Führungsschichten bilden sollten.


Friedrich Oskar Ruge

Otter und Drachen - Lustige Treibminen auch für Landratten, 1942

Dass die Römer sich nicht auf Rom beschränkt haben, sondern auch Germanien die Leitkultur brachten, ist bekannt. Dass sie an der Nordseeküste und in der Elbmündung waren, ist belegt durch Plinius und Tacitus. Dass dies keine Vermutung ist, wurde per Zufall durch einen Fund in der Elbe vor Cuxhaven belegt. Vermerkt ist der Vorgang in Friedrich Ruges Buch `Otter und Drachen´. Ruge war zeitweise Kommandant der Cuxhavener Minensucher während des 3. Reiches, später Adjutant Rommels als Admiral, später 1. Inspekteur der Bundesmarine. Nach dem II. Weltkrieg Mitglied es Stadtrates der Stadt Cuxhaven.

Auf den Pfaden der Römer

Vor vielen Jahren lief eine Minensuch-Flottille in Cuxhaven ein, das damals noch nicht fester Minensucherhafen war. Der Kommandeur der 4. K.W.A. (Küstenwehrabteilung, so hieß damals die M.A.A. (Marine-Artillerie-Abteilung)), namens Schmidt, selbst alter Minensucher, nahm sich der Flottille sehr nett an. Sein Steckenpferd war Geschichte, und er freute sich, die Tradition seiner Abteilung, wenn auch mit Lücken, bis auf die römische Wachabteilung zurückführen zu können, die nach Tacitus noch fünf Jahre nach der Varusschlacht an der Mündung der Elbe postiert gewesen war.

Nach bewegtem Wochenende stach die Flottille wieder in See, oder vielmehr in die Elbe zu Minenwurfübungen. Nach wenigen Tagen erhielt das Flottillenkommando von der taktischen Nummer 4. eine Kupfertafel mit lateinischer Inschrift und folgendem Schreiben:

"An das
Kommando der 1. Minensuchflottille
Betr.: Wachübergabe der Römer an die Germanen im Jahre 14 n. Chr.
Vorg.: Äußerungen Kommandeur 4. K.W.A.
Anliegende Tafel wurde beim Minenlichten mit dem 299. Anker aus der Elbe geholt. Sie scheint nach Cuxhaven zu gehören. Um weitere Veranlassung wird gebeten.
gez. Unterschrift"

Die mit Heringslake echt antik bronzierte Anlage, die an den Kommandeur der 4. K.W.A. weitergesandt wurde, zeigte folgenden Text, den wir dem ob solchem Latein erschreckten Leser nachher dolmetschen wollen:

Cras Cuxportum relinquemus,
Roman urbem revertemus.
Domine, defende nos
Contra Frisios barbaros,
Contra maris tempestates,
ne nos rapiat dirus Hades.
Germanorum milites,
Nautae atque pedites,
Hic succedent; tabulam
eis dedicamus, quam
Per futura saecula
Ad extrema tempora
In Honore habeant
Atque bene poliant.
Id. Sept. a. DCCLXCII
a. u. c.
Markus Tullius Faber
Centurio cohortis IV (ballist)
legionis XXII (maritimae)

Frei übersetzt:

Cuxhaven eben wir verließen,
wenden nun gen Rom den Kiel,
gegen diese wilden Friesen
ward die Wache uns zuviel.
O schütz uns, Herr, vor dieser Bande
noch einmal, daß die Rückfahrt klappt,
und vom stürmereichen Strande
uns nicht noch die Hölle schnappt.
Drum euch germanischen Soldaten
melden wir mit Ach ud Krach,
Matrosen und Landratten
unsre abgelöste Wach.
Und des zu Tradition und Zeichen
wir diese Tafel überreichen,
die, wenn man sie genug studiert,
in Ehren hält und blank poliert.
Im September des 767 Jahres
der Gründung Roms
Markus Tullius Schmidt
Befehlshaber des 4. Bataillons
der 12. Legion (Küstenüberwachung)


Freiheit und Sicherheit der Elb-Schifffahrt

Übertragung aus: Hamburgisches Urkundenbuch, Bd. I, Nr. CMXVIII, S. 762 f.

Am 1. November 1299 erwirkt Hamburg vertraglich von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg, Johann und Albrecht, die Sicherheit der Elb-Schifffahrt vor Übergriffe der Elbanrainer, sowie die Genehmigung zum Bau eines Seezeichens auf der Insel Neuwerk.

Johann und Albrecht, Herzöge von Sachsen-Lauenburg, bekunden, "daß wir, indem der Rat unserer Räte und getreuen Vasallen hinzutritt, aus reiner Freundschaft, in der wir die Hamburger Bürger umschließen, und weil wir den Nutzen des gemeinen Kaufmanns bedenken, denselben Bürgern und allen Kaufleuten, die das Meer bereisen, woher sie auch immer kommen, die nachfolgend aufgeschriebenen Freiheiten, die ewig gelten sollen, gewähren.

Erstens, daß sie zum Zeichen und zur Erkennung des Hafens für alle, welche die Elbe hinauffahren zu derselben Stadt Hamburg oder von ihr herabfahren, auf der Insel, Nige 0 genannt, gelegen in unserem Land Hadeln, ein Werk aus Stein oder Holz bauen, hoch, tief, breit und lang, wie es ihnen nützlich scheint, mit Nutzung der Steine zu Altenwalde oder anderswo in unseren bestehenden Herrschaftsräumen, auf ewig frei dauernd.
Ebenso gewähren wir ihnen, wenn ein Schiff, welche auch seine Heimat sei bei Hadeln, Wursten oder woimmer es in unserem Herrschaftsraum sei, aufgehalten wird, weil das Wasser oder der Wind widrig sind oder der Grund es festhält oder irgendein Unfall geschieht, die genannten Bürger und gemeinen Kaufleute, aus welchen Gegenden sie seien, so lange an Körper und allen Sachen sicher und unversehrt unseren Schutz genießen, indem niemand sie angreift, bis sie ihre Sachen frei und nach ihrem Ermessen hinwegführen können.
Wir wollen auch, daß diese Bürger und alle Kaufleute, woher auch immer sie sein, diese ewige Freiheit genießen, daß, wenn ein Schiff Schiffbruch erleidet und wenn die Güter der Schiffbrüchigen zu unsern Ländern oder anderswohin in unseren Herrschaftsgebieten getragen oder getrieben worden sind ohne Hilfe unserer Untertanen, die Kaufleute, die einen solchen Schiffbruch erlitten haben, ihre Güter frei hinwegführen können und überhaupt nichts geben.
Aber wenn sie mittels ihrer Hilfe [wieder]erlangt und zum Ufer getragen worden sind, werden wir und dieselben den zwanzigsten Pfennig von denselben Gütern erhalten. Und diejenigen, denen die Güter gehören, werden ohne irgendeinen Widerspruch den übrigen Teil völlig erhalten.
Außerdem, wenn dieselben unsere Untertanen im Meer außerhalb eines Hafens, abseits von Sand und Riff schiffbrüchige Güter finden, werden sie von diesen gleichermaßen den dritten Teil zurückbehalten, und denjenigen, denen die schiffbrüchigen Güter zustehen, oder ihren Erben stehen die restlichen zwei Drittel zu.
Bestandteil ist auch die Vereinbarung, daß wir veranlassen werden, daß die schiffbrüchigen Güter, ob sie im Meer angetrieben werden oder zu den genannten Ländern, nämlich Hadeln; Wursten oder anderswohin in unseren Herrschaftsgebieten angeschwemmt werden, unter unserer Gewalt und [unserem] Schutz über Tag und Jahr völlig unversehrt und heil verwahrt werden. Wenn aber in der Zwischenzeit Lebende oder die Erben Verstobener die schiffbrüchigen Güter beanspruchen mit Urkunden der Stadt Hamburg oder einer anderen Stadt oder [eines anderen] Landes, woher auch die sie Zurückfordernden seien, sollen diese ihnen zurückgegeben werden, wie oben vertraglich geschrieben ist. [...]"


Erwerbung von Ritzebüttel und Bergedorf

Leonhard Wächter, Historischer Nachlass, 1838 [7]

Aus diesem Zeitraume der Verhältnißgestaltung Hamburg's: von dem Beitritt der Stadt zur deutschen Hanse bis zur Kirchenreformation, durch Martin Luther veranlaßt — ist zuvörderst zur Anschauung zu bringen, was die Stadt zur Erweiterung ihres Gebiets, zur Ausdehnung und Sicherung ihres Handels gethan und unternommen und wie sie das red- und rechtlich Gewonnene zu Nutz und Frommen des Gemeinwesens zu mehren, unablässig gestrebt habe.

Zu dem Besitz des für ihren Handelsverkehr' so wichtigen Amts Ritzebüttel kam die Stadt auf folgende Weise.

Dies Amt, in der Vorzeit Schloß auch Haus Ritzebüttel genannt, gehörte mit mehrern Dörfern zum hadelnschen Gebiet, wie die dem Amte gegenüber liegende kleine Insel Neuwerk, wo Hamburg, mit Erlaubniß des Herzogs Johann des Zweiten und gegen eine Vergütung im Jahre 1299 einen Leuchtthurm zur Förderung der Schifffahrt erbauet hatte.

Die Herzoge von Sachsen-Lauenburg waren die Lehnsherren dieses Gebiets und hatten das adlige Geschlecht der Lappen damit belehnt. Diese machten sich durch ihre Seeräubereien furchtbar und trotzten auf ihr stark bevestigtes Haus, das sie gegen jeden feindlichen Angriff sicherte; besonders gefährdeten sie die Kauffahrerschiffe der Hamburger. Diese sannen auf ein Mittel, den Frevel zu bändigen, und weil sie wußten, daß es den Lappen, ungeachtet ihrer Räubereien, dennoch immer an Geld fehle, leiteten sie es ein, daß ihnen die Lappen gegen ein Darlehn von 240 Mark einige Dörfer verpfändeten, im Jahr 1372 Altenwold und Graden unfern der Elbe abtraten und sich zugleich verpflichteten, selbst das Schloß Ritzebüttel solle in Fehdezeiten oder wenn es sonst die Umstände heischten, den Hamburgern offen stehen. Der Vertrag sicherte diese vor ferneren Feindseligkeiten, weil die Lappen dadurch in ihren räuberischen Unternehmungen gegen die Schiffe der Stadt beschränkt wurden und ihrer Beste nicht unabhängig-mächtig blieben.

Zu dieser Veräußerung eines Theils ihres Lehngutes hatten sich die Lappen ohne Einwilligung ihres Lehnsherrn verstanden; daher protestirte Herzog Erich der Zweite von Sachsen-Lauenburg dagegen und machte die Sache bei Kaiser Carl dem Vierten anhängig — doch ohne Erfolg. Der Kaiser verhandelte selbst alle Rechte und Ansprüche des Reichs; Maximilian der Erste behauptete: Carl würde das ganze römische Reich verkauft haben, wenn er nur einen zahlungsvermögenden Käufer dazu gefunden hätte.

Im Jahr 1393 sahen sich die Hamburger genöhtigt, dem Inhalte des Vertrages gemäß, Schloß Ritzebüttel mit reisigen Knechten bemannen zu müssen; dem widersetzten sich die Lappen; aber die Hamburger nahmen 800 Wurst-Friesen in Sold, erstürmten das Schloß und bemächtigten sich seiner und der dazu gehörenden Dörfer. Besorgend, der Herzog von Sachsen-Lauendurg möge seine Ansprüche auf diese Gebiete mit den Waffen geltend zu machen suchen, schlossen die Hamburger im Jahr 1394 einen Kaufvertrag mit den Lappen, durch welchen diese der Stadt gegen die Summe von 2000 Mk. lübisch das Schloß Ritzebüttel mit neun Dörfern eigenthümlich überließen. 200 Mk. bezahlten die Hamburger sogleich, die übrigen 1800 Mk. verzinseten sie jährlich mit 10 Procent, den Lappen, welche gelobten, dem Rahte und Bürgern Hamburg's keinen Schaden zuzufügen, und wenn sie dessen doch überwiesen würden, des Zinses verlustig zu gehen. Im Jahre 1419 war die Kaufsumme bezahlt. Auch dieser Veräußerung fehlte die Zustimmung des Lehnsherrn und die Hamburger mußten fürchten, daß ihnen ein Herzog von Sachsen-Lauenburg das gekaufte Gebiet durch Gewalt oder Rechtsmittel wieder nähme.



Fußnoten

  1. Um 100 v. Chr. hatte eine große Verlandung eingesetzt, die zu einer Besiedelungswelle geführt hatte. Z. Z. des Schreibers gab es noch keine Deiche, sodass weite Gebiete bei Flut überspült wurden
  2. Wurt
  3. Hier ist nicht recht klar, wovon Plinius spricht. Er kann gegrabenen Torf gemeint haben. Da er jedoch von Koth redet, könnten auch sogenannte `Ditten´, getrocknete Kuhfladen, gemeint sein, wie sie bis in die Mitte des 20, Jh. auf den Halligen verwandt wurden.
  4. dito. auf den Halligen in sog. Fetingen
  5. Unwissend betont er hier den Freiheitswillen der Friesen bis in die Neuzeit getreu dem friesischen Wahlspruch: "Lever dood as Slaav" (Lieber tot als Sklave)
  6. Vermutlich spricht er hier die bei Flut aufschwimmenden Moore an, wie sie heute noch bei Waakhausen im Kreis Osterholz oder bei Seefeld am Jadebusen zu finden sind. Sicherlich werden die Eichen dabei etwas überhöht dargestellt sein
  7. Bergedorf wurde hier textlich ausgespart