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GNU-Lizenz für freie Dokumetation

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GNU-Logo

Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt, englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License, Abkürzungen: GNU FDL, GFDL) ist eine der gebräuchlichsten Lizenzen für so genannte Freie Inhalte. Herausgegeben wird die Lizenz von der Free Software Foundation, der Dachorganisation des GNU-Projekts.

Beabsichtigter Zweck

Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.

Geschichte

Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation wurde ursprünglich geschaffen, um Dokumente, wie beispielsweise Handbücher, die im Rahmen des GNU-Projekts verfasst wurden, unter eine ähnliche Lizenz zu stellen wie die Software selbst und damit entsprechend dem Geist der Bewegung für Freie Software eine freie Verfügbarkeit und die Bekanntgabe und Übertragung von Rechten für jede Person zu garantieren. Das Pendant der GNU-Lizenz für freie Dokumentation aus dem Software-Bereich ist die GNU General Public License.

GFDL für Wikis

Die umfangreichste Sammlung von Inhalten, die unter der GFDL lizenziert sind, findet sich in der freien Enzyklopädie Wikipedia, die mittlerweile mehr als fünf Millionen Artikel in über 200 Sprachen umfasst.

Kritik

Bemängelt wird, dass die Lizenz im Vergleich zu anderen, später entstandenen Lizenzen für freie Inhalte zu kompliziert sei oder dass sie nur in einer englischsprachigen Fassung vorliegt – es gibt lediglich inoffizielle, nicht rechtsverbindliche Übersetzungen.

Die GFDL erlaubt dem Urheber, für bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen, falls diese weitere Informationen über die Autoren bzw. Herausgeber enthalten. Kritiker bemängeln, dass dies dem Gedanken der Software-Freiheit zuwiderliefe. In der Vergangenheit führte dies beispielsweise dazu, dass die GFDL vom Debian-Projekt eine Zeit lang als unfrei angesehen wurde. Im März 2006 wurde dies jedoch auf Dokumente mit invariant sections eingeschränkt.

Es wird auch häufig von Gegnern der FSF verbreitet, dass die GPL und GFDL in Deutschland rechtswidrig sei, obwohl sie bereits durch Gerichtsurteile bestätigt wurde.

Beachten sollte man jedoch, dass im deutschen Recht grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht von einer Haftung ausgeschlossen werden können. Gemäß § 276 Bürgerliches Gesetzbuch[1] muss der jeweilige Autor eine zulässige mindere Haftung rechtwirksam vereinbaren und gemäß § 276 Abs. 3 BGB kann die Haftung wegen Vorsatz nicht im voraus erlassen werden.

Der Haftungsausschluss in der GFDL ist jedoch zu allgemein formuliert und dadurch vollständig unwirksam. Somit ist auch einfache Fahrlässigkeit (z.B. kleiner Programmierfehler, der fahrlässig - ohne das Programm ausreichend zu testen - begangen wurde) nicht von der Haftung ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde für den deutschen Rechtsraum die Bremer Softwarelizenz für freie Softwarebibliotheken entwickelt[2],[3], die aus der GPL abgeleitet wurde. Diese sieht bei dem Haftungsausschluss die folgende Regelung vor: "Im Verhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer sind Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit nach dem Gesetz eine Gewährleistung des Lizenzgebers nur bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen."

Siehe auch

Quellen

  1. BGB
  2. über die "Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken" in heise-online
  3. "Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken")

Literatur

Weblinks