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Allmende

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Unter Allmende versteht man die Gemeinteilung eines Landschaftsareals nach der altgermanischen Flurverfassung. Dabei wird nach einem komplizierten System ein bestimmtes Gelände jährlich neu auf die Anteiler umgerechnet. Dafür ist ausschlaggebend die Größe des Geländes und die Anteiligkeit der Anteiler.

Diese dem genossenschaftlichen Gedanken unterliegende Art der Grundanrechnung wird zumeist bei landwirtschaftlich genutzen Flächen angewandt, die nicht starr auf den jeweiligen Besitzer überschrieben sind und die keinen internen Abgrenzungen unterliegen (Zäune, Knicks). Es war eine sinnvolle und soziale Art der Teilung bei Grundstücken mit sich verändernden Größen, z.B. an der Küste oder auf Halligen oder Inseln. Sie garantierte jedem Anteiler unabhängig von der momentanen tatsächlichen Geländegröße den jeweils gleichen Prozentsatz an Grundbesitz.

Die jährlichen Ergebnisse wurden präzise verzeichnet in allen Einzelheiten. So wurde das bessere Land meist aufgeteilt in Meede- oder Mahdland zur Heugewinnung und verzeichnet im Meedebuch, auch Meedschiffter- oder Mahdwechselbuch. Das minderwertigere Land wurde zur Weidefenne bestimmt eingetragen im Fenn(e)brief.

Des Weiteren wurde noch unterverteilt in Fluren > Kören. Die meist rechteckige Köre entsprach dem altgermanischen Gewann, einem Ausdruck, der heute noch bei der Aufteilung von Friedhöfen in ganz Deutschland üblich ist.
Weitere Teile sind Schiffte oder Bruderteile, die jeweils zwei Schwesterteilen entsprachen. Diese teilen sich auf in Notsgras (Nuats = Rind), wobei ein Nots der Fläche entspricht, die eine Kuh abweidet. Daneben gab es z.B. noch auf der Hallig Hooge das `Hilligen´, welches zeitweise in 5 Teile zerfiel, die 11 Besitzern gehörten.
War die Allmendeaufteilung noch im 19. Jahrhundert durchaus üblich, so findet sie sich heute zunehmend seltener. In Norddeutschland wird sie einzig noch auf der nordfriesischen Hallig Gröde angewandt.