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Amtmann: Unterschied zwischen den Versionen

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(Amtmänner zu Ritzebüttel)
(Amtmänner zu Ritzebüttel)
 
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Heinrich von Treitschke (1834-1896) in "''Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert''" über den [[Amtmann]] von [[Ritzebüttel]].
 
Heinrich von Treitschke (1834-1896) in "''Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert''" über den [[Amtmann]] von [[Ritzebüttel]].
  
Der Amtmann zu Ritzebüttel war von 1400 bis 1864 der oberste Verwalter des [[Ritzebüttel|Amtes Ritzebüttel]]. Zum Amtmann wurden Mitglieder des hamburgischen Senates, die dann ihre Verwaltungsarbeit auf dem [[Schloss Ritzebüttel|Ritzebüttler Schloss]] durchführten. Insgesamt übernahmen 79 (eigene Berechnung) Amtmänner diese verantwortungsvolle Tätigkeit, die neben der allgemeinen ''Amtsverwaltung'' einschließlich der Verantwortung für die ''Landesverteidigung'' auch die ''Rechtspflege'' (als Gesetzgeber und Richter) umfasste. Zeitweise konnte das freiwillige Amt nicht (mit einem Ratsherren) besetzt werden, dann wurde ein Vertreter, Verwalter oder [[Verweser]] eingesetzt. ''Vertreter'' wurden i.a. kurzfristig bestimmt, um Urlaubszeiten des Amtmannes auszugleichen. Fand sich kein Ratsherr um das Amt zu übernehmen, wurden ''Verwalter'' eingesetzt. ''Verweser'' waren nur notwendig, wenn der Amtmann vor Ende seiner Amtszeit verstarb und die Witwe Anspruch auf die vertraglich abgesprochenen Einkünfte hatte.
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Die reguläre Amtszeit der Amtmänner war bis 1577 unterschiedlich lang. Nachdem in der Mitte des 16.Jahrhunderts das Amt Ritzebüttel zeitweise verpachtet wurde, änderte der Hamburger Rat am [[14. August]] [[1577]] die Wahlordnung für den Ritzebüttler Amtmann und legte die Amtsdauer auf 6 Jahre fest.
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Der [[Amtmann]] von [[Ritzebüttel]] war vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zur Neuordnung des Amtes im Jahr 1864 der oberste Vertreter der Stadt Hamburg im Amt Ritzebüttel. Er vereinigte in seiner Person wesentliche Teile der staatlichen Verwaltung, der Rechtsprechung und der militärischen Gewalt. Sein Amtssitz war das Schloss Ritzebüttel.
  
Am [[1. Juni]] [[1864]] beschloss der Hamburger Senat das Gesetz zur "Reorganisation in der Verwaltung und Rechtspflege des Amtes Ritzebüttel". Damit wurden die Gewalten auf einen Amtsverwalter und einen [[Amtsrichter]], unter der Aufsicht des Landherren (eines Senatsmitgliedes), aufgeteilt. Dieses Nachfolgeamt des Amtmannes existierte bis 1935 als der Verwaltungsbezirk "Hamburgisches Amt Ritzebüttel" aufgehoben wurde.
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Die Amtmänner waren damit nicht lediglich Verwaltungsbeamte. Sie übten in dem von Hamburg beherrschten Gebiet an der Elbmündung eine weitreichende landesherrliche Gewalt aus und vertraten dort die Interessen der Stadt Hamburg. Die außergewöhnliche Stellung des Amtes beruhte auch darauf, dass Ritzebüttel mehrere Jahrhunderte lang eine von Hamburg aus regierte, räumlich weit entfernte Herrschaft war.
  
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==Entstehung des Amtes==
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Die Grundlage für das Amt Ritzebüttel wurde [[1394]] geschaffen. Hamburg eroberte in diesem Jahr das Gebiet um die Burg Ritzebüttel und erwarb es anschließend von der Familie [[Lappe]]. Damit gelangte das Gebiet an der Elbmündung unter die Herrschaft Hamburgs. Der bisherige Hamburger Stützpunkt auf [[Neuwerk]] verlor dadurch seine führende Stellung; der Sitz der Hamburger Verwaltung wurde nach Ritzebüttel verlegt.
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Der erste nachweisbare Hamburger Amtsträger auf dem Schloss Ritzebüttel war [[Wulffhagen, Ludolph|Ludolph Wulffhagen]], der ab 1400 als Kastellan bezeichnet wird. Die Bezeichnung „Amtmann“ setzte sich erst im Laufe der folgenden Jahrhunderte allgemein durch. In älteren Quellen finden sich auch Bezeichnungen wie Kastellan, Schloss-Hauptmann oder Präfekt.
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==Ernennung durch Hamburg==
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Der Amtmann wurde vom Hamburger Rat, später vom Hamburger Senat, eingesetzt. In der Regel handelte es sich um einen Hamburger Ratsherrn. Die Entsendung eines Mitglieds des Hamburger Rats nach Ritzebüttel hatte dabei eine besondere Bedeutung: Der Amtmann war nicht nur lokaler Verwaltungsbeamter, sondern übte die hamburgische Landesherrschaft vor Ort aus.
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In den ersten Jahrhunderten war die Besetzung der Stelle nicht streng nach einem einheitlichen Verfahren geregelt. Häufig wurden erfahrene oder ältere Ratsherren mit der Aufgabe betraut. In den ersten hundert Jahren finden sich darunter auch Hamburger Bürgermeister. Im 16. Jahrhundert bildete sich eine regelmäßigere Besetzungspraxis heraus.
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Die Übernahme des Amtes war für einen Hamburger Ratsherrn mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden. Ritzebüttel lag weit von Hamburg entfernt, und die Verbindung zwischen beiden Orten war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit schwierig und zeitaufwendig. Deshalb wurde das Amt zeitweise nicht von einem Ratsherrn selbst wahrgenommen, sondern durch einen Vertreter, Verwalter oder Verweser ausgeübt.
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Die Amtszeiten waren zunächst unterschiedlich lang. Nach einer Phase, in der das Amt teilweise verpachtet wurde, legte der Hamburger Rat 1577 eine regelmäßige Amtsdauer von sechs Jahren fest. Auch danach kam es allerdings zu Vertretungen und Abweichungen von der regulären Amtszeit.
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==Aufgaben und Befugnisse==
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Die Stellung des Amtmanns lässt sich am besten als Verbindung mehrerer heute voneinander getrennter staatlicher Funktionen beschreiben.
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===Verwaltung===
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Der Amtmann war der oberste Verwaltungsbeamte des Amtes Ritzebüttel. Er vertrat die hamburgische Obrigkeit gegenüber den Einwohnern und war für die laufenden Angelegenheiten des Amtes verantwortlich.
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Zu seinem Aufgabenbereich gehörten unter anderem:
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* die allgemeine Verwaltung des Amtes,
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* die Durchsetzung hamburgischer Verordnungen und Anordnungen,
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* die Verwaltung des landesherrlichen Besitzes,
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* die Erhebung und Verwaltung von Abgaben und Einkünften,
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* die Beaufsichtigung der örtlichen Amtsbediensteten,
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* Angelegenheiten des Straßen-, Wege- und Deichwesens,
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* die Wahrnehmung der Interessen Hamburgs in wirtschaftlichen und schifffahrtsbezogenen Fragen.
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Die konkrete Zusammensetzung dieser Aufgaben veränderte sich im Laufe der mehr als 450-jährigen Geschichte des Amtes. Der Amtmann war daher nicht in allen Jahrhunderten mit exakt denselben Zuständigkeiten ausgestattet.
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===Rechtsprechung===
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Eine besonders wichtige Befugnis war die Gerichtsbarkeit. Anders als ein moderner Verwaltungsbeamter war der Amtmann zugleich Richter.
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Die Rechtsprechung gehörte traditionell zu den Aufgaben des Amtmanns und wurde zunächst am Schloss Ritzebüttel ausgeübt. Damit lagen Verwaltungsgewalt und Rechtsprechung in derselben Hand. Erst mit der Neuordnung von 1864 wurden diese Funktionen institutionell voneinander getrennt.
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Der Amtmann hatte damit in seinem Amtsbezirk nicht nur Verwaltungsentscheidungen zu treffen, sondern konnte auch Recht sprechen und die hamburgische Rechtsordnung vor Ort durchsetzen.
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===Militärische Aufgaben und Landesverteidigung===
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Als Vertreter Hamburgs an der strategisch wichtigen Elbmündung hatte der Amtmann außerdem militärische und sicherheitspolitische Aufgaben.
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Zu seinem Verantwortungsbereich gehörte die Verteidigung des Amtes und damit insbesondere der Schutz des hamburgischen Besitzes an der Elbmündung. Die Lage Ritzebüttels machte diesen Bereich besonders wichtig: Hamburg hatte mit dem Erwerb des Gebietes einen vorgeschobenen Stützpunkt an der Elbe und an der Nordsee gewonnen.
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Die militärische Funktion des Amtmanns stand außerdem in engem Zusammenhang mit dem Schutz der Schifffahrt und den Interessen Hamburgs als Handels- und Seestadt. In der frühen Geschichte des Amtes spielte insbesondere die Sicherung der Elbmündung eine wichtige Rolle.
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===Deich- und Küstenschutz===
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Zum Verantwortungsbereich der Amtsverwaltung gehörten auch Deiche und Küstenschutz. Für das Gebiet an der Elbmündung waren Deiche nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine existenzielle Voraussetzung für die Besiedlung und landwirtschaftliche Nutzung.
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Die Bedeutung dieses Aufgabenbereichs zeigt sich unter anderem in den überlieferten Berichten über Sturmfluten und Deichbrüche. Der Amtmann bzw. die von ihm geleitete Amtsverwaltung hatte dabei die notwendigen Maßnahmen der Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche zu organisieren und zu überwachen.
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===Schifffahrt und Elbmündung===
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Die Lage Ritzebüttels an der Elbmündung verlieh dem Amt eine besondere Bedeutung für Hamburg. Fragen der Schifffahrt, der Lotsen, der Fahrwasser und der Sicherung des Seehandels gehörten deshalb zu den wichtigen Angelegenheiten, mit denen die Amtsverwaltung befasst war.
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Besonders im 18. und 19. Jahrhundert nahm die Bedeutung des Elbmündungsgebiets für den Hamburger Hafen weiter zu. Der Amtmann war damit auch Schnittstelle zwischen der Hamburger Obrigkeit und den örtlichen Verhältnissen an der Elbmündung.
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==Der Amtmann als Vertreter Hamburgs==
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Die besondere Stellung des Amtmanns wird verständlich, wenn man Ritzebüttel nicht als gewöhnliche Gemeinde betrachtet. Über Jahrhunderte handelte es sich um ein Hamburger Herrschaftsgebiet außerhalb des eigentlichen Stadtgebiets.
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Der Amtmann war deshalb derjenige, durch den Hamburg seine Herrschaft vor Ort ausübte. Er musste einerseits die Beschlüsse und Interessen Hamburgs durchsetzen, andererseits aber die örtlichen Verhältnisse eigenständig beurteilen und praktische Entscheidungen treffen.
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Die große Entfernung zwischen Hamburg und Ritzebüttel verstärkte seine Bedeutung. Entscheidungen konnten nicht immer kurzfristig in Hamburg getroffen werden. Der vor Ort residierende Amtmann besaß deshalb einen erheblichen Handlungsspielraum.
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Aus dieser Verbindung von Verwaltung, Gerichtsbarkeit und militärischer Verantwortung erklärt sich das Bild des „Amtmanns von Ritzebüttel“ als besonders mächtiger Amtsträger. Der Historiker Heinrich von Treitschke bezeichnete ihn später zugespitzt als einen „Proconsul“ im Schloss Ritzebüttel. Die Bezeichnung ist als zeitgenössische bzw. historische Charakterisierung zu verstehen und nicht als offizielle Amtsbezeichnung.
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==Vertreter, Verwalter und Verweser==
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Nicht immer konnte oder wollte der vorgesehene Amtmann seine Aufgaben selbst wahrnehmen. In den Amtslisten finden sich deshalb neben den eigentlichen Amtmännern verschiedene Formen der Vertretung.
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Ein Vertreter wurde insbesondere für kürzere Zeiträume eingesetzt, beispielsweise bei Abwesenheit oder Erkrankung des Amtmanns.
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Ein Verwalter konnte die Amtsgeschäfte übernehmen, wenn kein Ratsherr für die reguläre Besetzung zur Verfügung stand.
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Ein [[Verweser]] trat insbesondere in Fällen auf, in denen ein Amtmann während seiner Amtszeit starb und die vertraglich zugesicherten Einkünfte seiner Witwe weiterhin berücksichtigt werden mussten. In solchen Fällen wurden die Amtsgeschäfte vorübergehend von einem anderen Amtsträger geführt.
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Diese unterschiedlichen Bezeichnungen erklären, weshalb die historische Liste der Amtmänner neben regulären Amtsinhabern auch zahlreiche Personen enthält, die nur vorübergehend die Amtsgeschäfte führten.
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==Ende des Amtes==
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Die umfassende Machtstellung des Amtmanns bestand bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1864.
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Am [[1. Juni]] [[1864]] beschloss der Hamburger Senat das Gesetz über die „Reorganisation in der Verwaltung und Rechtspflege des Amtes Ritzebüttel“. Die bisher beim Amtmann vereinigten Funktionen wurden nun getrennt.
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An die Stelle des Amtmanns traten:
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* ein Amtsverwalter für die Verwaltung und
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* ein Amtsrichter für die Rechtsprechung.
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Übergeordnet war ein vom Hamburger Senat eingesetzter Landherr, der selbst in Hamburg blieb. Damit endete die jahrhundertelange Tradition, dass ein Hamburger Ratsherr bzw. Senator als oberster Verwaltungs- und Justizbeamter dauerhaft in Ritzebüttel residierte.
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Die Reihe der Amtmänner endete damit 1864. Der letzte Amtmann war Gustav [[Kirchenpauer, Heinrich|Heinrich Kirchenpauer]], der das Amt von 1858 bis 1864 innehatte.
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==Bedeutung für die Geschichte Cuxhavens==
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Die Geschichte der Amtmänner ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschichte Cuxhavens. Über mehr als vier Jahrhunderte war das Gebiet des heutigen Cuxhavens von Hamburg aus regiert worden. Das [[Schloss Ritzebüttel]] war dabei nicht nur ein Herrensitz, sondern das politische und administrative Zentrum der Hamburger Herrschaft an der Elbmündung.
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Die Amtmänner verkörperten diese Herrschaft unmittelbar vor Ort. Ihre Zuständigkeiten reichten von alltäglichen Verwaltungsangelegenheiten über Rechtsprechung und Deichwesen bis zur Verteidigung und zu den Interessen Hamburgs an der Elbmündung.
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Mit der Verwaltungsreform von 1864 begann eine neue Phase: Die persönliche und weitgehend gebündelte Amtsgewalt des Amtmanns wurde durch eine modernere, institutionell getrennte Verwaltungs- und Gerichtsorganisation ersetzt.
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== Literatur ==
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* Friedrich Adolf Becker: ''Cuxhaven und das Amt Ritzebüttel. Ein Beitrag zur Geschichte und Entwicklung des Landes''. Otto Meißner, Hamburg 1880.
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* G. Grandauer / C. L. Klasing / Arthur Obst: ''Gedenkbuch des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel nebst der Fortsetzung von Amtsregistrator C. L. Klasing''. Cuxhaven 1892.
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* [[Borrmann, Hermann|Hermann Borrmann]]: ''Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven''. Verlagsgesellschaft Cuxhaven / Cuxhavener Nachrichten KG, Cuxhaven 1982.
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* Torsten Thees: ''Vom Amtmann''. Stadtarchiv Cuxhaven.
  
 
== Amtmänner zu Ritzebüttel ==
 
== Amtmänner zu Ritzebüttel ==
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Aktuelle Version vom 21. September 2026, 08:49 Uhr

"In ganz Deutschland gab es keinen so ganz unbeschränkten Gewalthaber wie jenen Senator, der als Proconsul in dem schönen alten Schloss von Ritzebüttel hauste und die Elbmündung mit einer Batterie unbrauchbarer Kanonen bewachte"

Heinrich von Treitschke (1834-1896) in "Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert" über den Amtmann von Ritzebüttel.


Der Amtmann von Ritzebüttel war vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zur Neuordnung des Amtes im Jahr 1864 der oberste Vertreter der Stadt Hamburg im Amt Ritzebüttel. Er vereinigte in seiner Person wesentliche Teile der staatlichen Verwaltung, der Rechtsprechung und der militärischen Gewalt. Sein Amtssitz war das Schloss Ritzebüttel.

Die Amtmänner waren damit nicht lediglich Verwaltungsbeamte. Sie übten in dem von Hamburg beherrschten Gebiet an der Elbmündung eine weitreichende landesherrliche Gewalt aus und vertraten dort die Interessen der Stadt Hamburg. Die außergewöhnliche Stellung des Amtes beruhte auch darauf, dass Ritzebüttel mehrere Jahrhunderte lang eine von Hamburg aus regierte, räumlich weit entfernte Herrschaft war.

Entstehung des Amtes

Die Grundlage für das Amt Ritzebüttel wurde 1394 geschaffen. Hamburg eroberte in diesem Jahr das Gebiet um die Burg Ritzebüttel und erwarb es anschließend von der Familie Lappe. Damit gelangte das Gebiet an der Elbmündung unter die Herrschaft Hamburgs. Der bisherige Hamburger Stützpunkt auf Neuwerk verlor dadurch seine führende Stellung; der Sitz der Hamburger Verwaltung wurde nach Ritzebüttel verlegt.

Der erste nachweisbare Hamburger Amtsträger auf dem Schloss Ritzebüttel war Ludolph Wulffhagen, der ab 1400 als Kastellan bezeichnet wird. Die Bezeichnung „Amtmann“ setzte sich erst im Laufe der folgenden Jahrhunderte allgemein durch. In älteren Quellen finden sich auch Bezeichnungen wie Kastellan, Schloss-Hauptmann oder Präfekt.

Ernennung durch Hamburg

Der Amtmann wurde vom Hamburger Rat, später vom Hamburger Senat, eingesetzt. In der Regel handelte es sich um einen Hamburger Ratsherrn. Die Entsendung eines Mitglieds des Hamburger Rats nach Ritzebüttel hatte dabei eine besondere Bedeutung: Der Amtmann war nicht nur lokaler Verwaltungsbeamter, sondern übte die hamburgische Landesherrschaft vor Ort aus.

In den ersten Jahrhunderten war die Besetzung der Stelle nicht streng nach einem einheitlichen Verfahren geregelt. Häufig wurden erfahrene oder ältere Ratsherren mit der Aufgabe betraut. In den ersten hundert Jahren finden sich darunter auch Hamburger Bürgermeister. Im 16. Jahrhundert bildete sich eine regelmäßigere Besetzungspraxis heraus.

Die Übernahme des Amtes war für einen Hamburger Ratsherrn mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden. Ritzebüttel lag weit von Hamburg entfernt, und die Verbindung zwischen beiden Orten war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit schwierig und zeitaufwendig. Deshalb wurde das Amt zeitweise nicht von einem Ratsherrn selbst wahrgenommen, sondern durch einen Vertreter, Verwalter oder Verweser ausgeübt.

Die Amtszeiten waren zunächst unterschiedlich lang. Nach einer Phase, in der das Amt teilweise verpachtet wurde, legte der Hamburger Rat 1577 eine regelmäßige Amtsdauer von sechs Jahren fest. Auch danach kam es allerdings zu Vertretungen und Abweichungen von der regulären Amtszeit.

Aufgaben und Befugnisse

Die Stellung des Amtmanns lässt sich am besten als Verbindung mehrerer heute voneinander getrennter staatlicher Funktionen beschreiben.

Verwaltung

Der Amtmann war der oberste Verwaltungsbeamte des Amtes Ritzebüttel. Er vertrat die hamburgische Obrigkeit gegenüber den Einwohnern und war für die laufenden Angelegenheiten des Amtes verantwortlich.

Zu seinem Aufgabenbereich gehörten unter anderem:

  • die allgemeine Verwaltung des Amtes,
  • die Durchsetzung hamburgischer Verordnungen und Anordnungen,
  • die Verwaltung des landesherrlichen Besitzes,
  • die Erhebung und Verwaltung von Abgaben und Einkünften,
  • die Beaufsichtigung der örtlichen Amtsbediensteten,
  • Angelegenheiten des Straßen-, Wege- und Deichwesens,
  • die Wahrnehmung der Interessen Hamburgs in wirtschaftlichen und schifffahrtsbezogenen Fragen.

Die konkrete Zusammensetzung dieser Aufgaben veränderte sich im Laufe der mehr als 450-jährigen Geschichte des Amtes. Der Amtmann war daher nicht in allen Jahrhunderten mit exakt denselben Zuständigkeiten ausgestattet.

Rechtsprechung

Eine besonders wichtige Befugnis war die Gerichtsbarkeit. Anders als ein moderner Verwaltungsbeamter war der Amtmann zugleich Richter.

Die Rechtsprechung gehörte traditionell zu den Aufgaben des Amtmanns und wurde zunächst am Schloss Ritzebüttel ausgeübt. Damit lagen Verwaltungsgewalt und Rechtsprechung in derselben Hand. Erst mit der Neuordnung von 1864 wurden diese Funktionen institutionell voneinander getrennt.

Der Amtmann hatte damit in seinem Amtsbezirk nicht nur Verwaltungsentscheidungen zu treffen, sondern konnte auch Recht sprechen und die hamburgische Rechtsordnung vor Ort durchsetzen.

Militärische Aufgaben und Landesverteidigung

Als Vertreter Hamburgs an der strategisch wichtigen Elbmündung hatte der Amtmann außerdem militärische und sicherheitspolitische Aufgaben.

Zu seinem Verantwortungsbereich gehörte die Verteidigung des Amtes und damit insbesondere der Schutz des hamburgischen Besitzes an der Elbmündung. Die Lage Ritzebüttels machte diesen Bereich besonders wichtig: Hamburg hatte mit dem Erwerb des Gebietes einen vorgeschobenen Stützpunkt an der Elbe und an der Nordsee gewonnen.

Die militärische Funktion des Amtmanns stand außerdem in engem Zusammenhang mit dem Schutz der Schifffahrt und den Interessen Hamburgs als Handels- und Seestadt. In der frühen Geschichte des Amtes spielte insbesondere die Sicherung der Elbmündung eine wichtige Rolle.

Deich- und Küstenschutz

Zum Verantwortungsbereich der Amtsverwaltung gehörten auch Deiche und Küstenschutz. Für das Gebiet an der Elbmündung waren Deiche nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine existenzielle Voraussetzung für die Besiedlung und landwirtschaftliche Nutzung.

Die Bedeutung dieses Aufgabenbereichs zeigt sich unter anderem in den überlieferten Berichten über Sturmfluten und Deichbrüche. Der Amtmann bzw. die von ihm geleitete Amtsverwaltung hatte dabei die notwendigen Maßnahmen der Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche zu organisieren und zu überwachen.

Schifffahrt und Elbmündung

Die Lage Ritzebüttels an der Elbmündung verlieh dem Amt eine besondere Bedeutung für Hamburg. Fragen der Schifffahrt, der Lotsen, der Fahrwasser und der Sicherung des Seehandels gehörten deshalb zu den wichtigen Angelegenheiten, mit denen die Amtsverwaltung befasst war.

Besonders im 18. und 19. Jahrhundert nahm die Bedeutung des Elbmündungsgebiets für den Hamburger Hafen weiter zu. Der Amtmann war damit auch Schnittstelle zwischen der Hamburger Obrigkeit und den örtlichen Verhältnissen an der Elbmündung.

Der Amtmann als Vertreter Hamburgs

Die besondere Stellung des Amtmanns wird verständlich, wenn man Ritzebüttel nicht als gewöhnliche Gemeinde betrachtet. Über Jahrhunderte handelte es sich um ein Hamburger Herrschaftsgebiet außerhalb des eigentlichen Stadtgebiets.

Der Amtmann war deshalb derjenige, durch den Hamburg seine Herrschaft vor Ort ausübte. Er musste einerseits die Beschlüsse und Interessen Hamburgs durchsetzen, andererseits aber die örtlichen Verhältnisse eigenständig beurteilen und praktische Entscheidungen treffen.

Die große Entfernung zwischen Hamburg und Ritzebüttel verstärkte seine Bedeutung. Entscheidungen konnten nicht immer kurzfristig in Hamburg getroffen werden. Der vor Ort residierende Amtmann besaß deshalb einen erheblichen Handlungsspielraum.

Aus dieser Verbindung von Verwaltung, Gerichtsbarkeit und militärischer Verantwortung erklärt sich das Bild des „Amtmanns von Ritzebüttel“ als besonders mächtiger Amtsträger. Der Historiker Heinrich von Treitschke bezeichnete ihn später zugespitzt als einen „Proconsul“ im Schloss Ritzebüttel. Die Bezeichnung ist als zeitgenössische bzw. historische Charakterisierung zu verstehen und nicht als offizielle Amtsbezeichnung.

Vertreter, Verwalter und Verweser

Nicht immer konnte oder wollte der vorgesehene Amtmann seine Aufgaben selbst wahrnehmen. In den Amtslisten finden sich deshalb neben den eigentlichen Amtmännern verschiedene Formen der Vertretung.

Ein Vertreter wurde insbesondere für kürzere Zeiträume eingesetzt, beispielsweise bei Abwesenheit oder Erkrankung des Amtmanns.

Ein Verwalter konnte die Amtsgeschäfte übernehmen, wenn kein Ratsherr für die reguläre Besetzung zur Verfügung stand.

Ein Verweser trat insbesondere in Fällen auf, in denen ein Amtmann während seiner Amtszeit starb und die vertraglich zugesicherten Einkünfte seiner Witwe weiterhin berücksichtigt werden mussten. In solchen Fällen wurden die Amtsgeschäfte vorübergehend von einem anderen Amtsträger geführt.

Diese unterschiedlichen Bezeichnungen erklären, weshalb die historische Liste der Amtmänner neben regulären Amtsinhabern auch zahlreiche Personen enthält, die nur vorübergehend die Amtsgeschäfte führten.

Ende des Amtes

Die umfassende Machtstellung des Amtmanns bestand bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1864.

Am 1. Juni 1864 beschloss der Hamburger Senat das Gesetz über die „Reorganisation in der Verwaltung und Rechtspflege des Amtes Ritzebüttel“. Die bisher beim Amtmann vereinigten Funktionen wurden nun getrennt.

An die Stelle des Amtmanns traten:

  • ein Amtsverwalter für die Verwaltung und
  • ein Amtsrichter für die Rechtsprechung.

Übergeordnet war ein vom Hamburger Senat eingesetzter Landherr, der selbst in Hamburg blieb. Damit endete die jahrhundertelange Tradition, dass ein Hamburger Ratsherr bzw. Senator als oberster Verwaltungs- und Justizbeamter dauerhaft in Ritzebüttel residierte.

Die Reihe der Amtmänner endete damit 1864. Der letzte Amtmann war Gustav Heinrich Kirchenpauer, der das Amt von 1858 bis 1864 innehatte.

Bedeutung für die Geschichte Cuxhavens

Die Geschichte der Amtmänner ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschichte Cuxhavens. Über mehr als vier Jahrhunderte war das Gebiet des heutigen Cuxhavens von Hamburg aus regiert worden. Das Schloss Ritzebüttel war dabei nicht nur ein Herrensitz, sondern das politische und administrative Zentrum der Hamburger Herrschaft an der Elbmündung.

Die Amtmänner verkörperten diese Herrschaft unmittelbar vor Ort. Ihre Zuständigkeiten reichten von alltäglichen Verwaltungsangelegenheiten über Rechtsprechung und Deichwesen bis zur Verteidigung und zu den Interessen Hamburgs an der Elbmündung.

Mit der Verwaltungsreform von 1864 begann eine neue Phase: Die persönliche und weitgehend gebündelte Amtsgewalt des Amtmanns wurde durch eine modernere, institutionell getrennte Verwaltungs- und Gerichtsorganisation ersetzt.

Literatur

  • Friedrich Adolf Becker: Cuxhaven und das Amt Ritzebüttel. Ein Beitrag zur Geschichte und Entwicklung des Landes. Otto Meißner, Hamburg 1880.
  • G. Grandauer / C. L. Klasing / Arthur Obst: Gedenkbuch des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel nebst der Fortsetzung von Amtsregistrator C. L. Klasing. Cuxhaven 1892.
  • Hermann Borrmann: Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven. Verlagsgesellschaft Cuxhaven / Cuxhavener Nachrichten KG, Cuxhaven 1982.
  • Torsten Thees: Vom Amtmann. Stadtarchiv Cuxhaven.

Amtmänner zu Ritzebüttel

1400-1406 Ludolph Wulffhagen 1. hamburgischer Kastellan (Amtmann) im Schloss Ritzebüttel
1406-1412 Johann Luneborch (unsicher)
1412-1417 Meinhard Buxtehude
1417-1420 Marquard Schreye
1421-1427 Johann Wige
1427-1432 Johann Sasse
1432-1436 Vicco de Hove
1436-1441 Albert Widinghusen
1441-1445 Johann Gherwer
1445-1447 Detlev Bremer
1447-1449 Wilhelm Brandes (unsicher)
1449-1451 Albert Schreye
1452 Vertreter (Godf. Tode)
1452-1456 Vicco Wighershop
1457-1465 Henning Grothe
1461 Vertreter (Johann Gherwer)
1462 Vertreter (Hinrich von Dulmen)
1464 Vertreter für 6 Wochen (Georg von Holte(n))
1465-1471 Georg von Holte(n)
1467 Vertreter (Johann Huge)
1471-1477 Nicolaus Remstede
1477-1483 Evert van Kroghe
1479 Vertreter (Nicolaus Tode)
1483-1489 Nicolaus Tode
1489-1500 Marquard von Loe

1500-1503 Verwalter (Johann Werdenberg)
1503-1506 Vertreter (Johann Holthusen)
1506-1513 Johann Holthusen
1513 "Stedeholder" vermutlich i.S.v. Vertreter (Hans Heldings)
1513-1519 Gerhard von Holte
1519-1525 Paul Peck
1525-1530 Diederich Lange
1529 Vertreter (Joachim Moller)
1529 Vertreter (Heinrich Ritzer)
1531-1534 Verweser (Joachim Lange)
1534-1542 Jürgen Plate
1542-1550 Vincent Moller
1550-1558 Joachim Moller (Amtmann und Pächter)
1558-1559 Verweser (Eberhard Moller)
1558 Vertreter (Hieronymus Bremer)
1559-1564 Joachim Holthusen (Amtmann und Pächter)
1563 Vertreter (Hinrich von Kroghe)
1563-1564 Vertreter (Hieronymus Huge)
1564-1576 Balthasar von Meinssen (Vogt und Pächter)
1575-1576 Vertreter (Joachim Beckendorf)
1576-1577 Verwalter (Hieronymus Huge)
1576 Vertreter (Simon Parseval)
1577 Verwalter von Jan. bis Nov. 1577 (Jürgen Guerdes)
1577-1578 Hinrich von Holte
1578 Verweser im Jan. 1578 (Jürgen von Holte)
1578 Verwalter von Jan. bis Mai 1578 (Jürgen Guerdes)
1578-1579 Hinrich von Kroghe
1579 Verweser im Feb.-Apr. 1579 (Erben des Hinrich von Kroghe)
1579-1584 Jacob Sylm
1581-1582 Vertreter ab Apr. 1581 (Jürgen Guerdes)
1582-1583 Vertreter (Diedrich von Holte)
1583 Vertreter (Joachim Brandt)
1583-1584 Vertreter (Jürgen Guerdes)
1584 Verwalter (Christoph Bargholz)
1584-1585 Verwalter (Jürgen Guerdes)
1585-1591 Joachim Beckendorff
1587 Vertreter (Reinhold Walrawe)
1591-1597 Warmbold Schröder
1597-1603 Reinhold Walrawe
1603-1609 Caspar Müller
1608 Vertreter (Caspar Ankelmann)
1609-1615 Henrich Sylm
1612 Vertreter (Albert Oestmann)
1615-1619 Nicolaus Jerre d.Ältere
1617-1618 Vertreter von Dez.1617 bis Juni 1618 (Albert Oestmann)
1618-1619 Vertreter (Joachim Schaffshausen)
1619-1620 Verwalter (Erich Soltau, Johannes Minden und Joachim von Kampe)
1620-1626 Johann Rotenburg
1626 Johannes Schaffshausen
1626-1633 Joachim von Kampe
1631 Vetreter für 12 Wochen (J. Hartiges)
1633-1638 Henrich Hartzwig
1636 Vertreter (Bartholomäus Müller)
1637 Vertreter (Johann Steinweg)
1638-1640 Eler Esich
1640-1643 Verweser (Henrich Esich)
1641 Verweser (Nicolaus Jerre, d.Jüngere)
1642 Vertreter (Matthiesen)
1643 Vertreter (Nikolaus von der Fechte)
1643-1644 Verwalter (Erich Wördenhoff)
1644-1650 Erich Wördenhoff
1650-1653 Ditmar Kohl
1653 Verwalter (Nikolaus von der Fechte)
1653 Verwalter (Jakob Sillem)
1653-1656 Verwalter (Laurent. Wördenhoff)
1656-1658 Lucas Beckmann
1658-1659 Verwalter (Peter von Kampe)
1659-1665 Georg von Holte
1663 Vertreter (Daniel Kampe)
1665-1671 Marcus Buck
1671-1677 Hartwig von Spreckelsen
1677 Verwalter (Johann Carstens und Johann Dietrich Schaffshausen gleichzeitig)
1677 Verwalter (Johann Carstens)
1677-1678 Verwalter (Erich Wördenhoff)
1678 Verwalter (Johann Carstens)
1678 Verwalter (Hartwig von Spreckelsen)
1678-1680 Hartwig von Spreckelsen
1680-1681 Verweser (Frau von Spreckelsen)
1681-1682 Verweser (David Krolow)
1682-1688 Johann Koch
1688-1694 Hartwig Moller
1693 Vertreter (Henning Grote)
1693 Verwalter (Georg Heldt)
1694-1700 Georg Heldt
1700-1706 Joachim von Spreckelsen
1706-1712 Ludwig Becceler
1712-1717 Joh. Helwig Sillem
1717-1718 Verwalter (Dietrich Reimbold)
1718-1719 Johann von Som
1719 Verwalter (Dietrich Reimbold)
1719-1721 Verweser (Octavius von Som)
1721-1727 David Langermann
1727 Eberhard Pell
1727-1729 Verwalter (Johannes Müller)
1729-1735 Joh. Ulrich Pauli
1735-1741 Barthold Heinrich Brockes
1741-1745 Paul Jenisch
1745 Verwalter (Martin Hironymus Schele)
1745-1747 Verwalter (Peter Amsinck)
1747-1751 Martin Hironymus Schele
1751 Verweser (Nicolaus von Som)
1751-1757 Jacob Langermann
1757-1758 Hieronymus H. Kentzler
1758-1760 Verweser (Nicolaus von Som)
1760-1766 Johann Schlüter
1766-1772 Jacob Albrecht von Sienen
1772-1778 Peter Hinrich Widow
1778-1784 Johann Adolph Poppe
1784-1788 Vincent Matsen
1788-1794 Daniel Lienau
1794-1803 Johann Arnold Heise
1803-1809 Johann Joachim Jänisch
1809-1821 Amandus Augustus Abendroth, unterbrochen von "Mairie Ritzebüttel"
1811-1813 in der "Franzosenzeit" (Mairie Ritzebüttel) wurde der Amtmann abgeschafft
1813-1814 Verwalter von Dez.1813 bis Feb.1814 (Johann Eybe)
1821-1827 Martin Hieronymus Schrötteringk
1827 Andreas Christian Wolters
1827-1828 Verwalter von Sept.1827 bis Juni 1828 (Caspar Hartung)
1828-1834 Caspar Hartung
1834-1840 August Christian Theodor Meier
1840-1846 Friedrich Sieveking
1846-1852 Eduard Sthamer
1852-1858 Caspar Hartung
1858-1864 Dr. Gustav Heinrich Kirchenpauer

Ein etwas abweichendes Verzeichnis der Amtmänner zu Ritzebüttel ergibt sich aus dem „Gedenkbuch des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel“ aus dem Jahre 1852:

1400 Ludolph Wulffhagen
1433 Vicke von Have (oder Vico de Hove)
1440 Erich von Zeven (oder Ericus de Tzevena)
1442 Henricus Köting
1444-1445 Johann Gherwer
1446 Detlef Bremer
1450 Albert Schreye
1452-1461 Vicco Wighershop
1461 Johann Gherwer
1462-1466 Henning Grote
1466-1470 Georg von Holte
1470-1477 Nicolaus Remstede
1477-1484 Evert oder Erich vom Kroge
1484-1489 Nicolaus Tode
1489-1505 Marquard von Lohe
1505-1513 Johann Holthusen
1513-1519 Gerhard von Holte
1519-1525 Paul Peeck
1525-1530 Diederich Lange
1530-1534 Joachim Lange
1534-1541 Jürgen Plate
1541-1549 Vincent Möller
1549-1558 Joachim Möller
1558-1559 Hieronymus Bremer (übernahm als „Vice-Päfect“ nach Joachim Möllers Tod die Aufgaben des Amtmannes)
1559-1564 Joachim Holthusen
1564 Hieronymus Huge (oder Hugo)
1564-1576 Balthasar von Meinssen (pachtete das Amt Ritzebüttel in diesem Zeitraum und stand ihm damit als „Vice-Amtmann“ vor)
1577 Simon Passeveral (oder Parseval) und Jürgen Guerdes (als „Hauptmann der Stadt Hamburg“)
1577-1578 Henrich von Holte
1578-1579 Hinrich vom Kroge
1579-1584 Jacob Silm (während längerer Erkrankung führten Christoph von Holte und Jürgen Guerdes die Amtsgeschäfte)
1585-1591 Joachim Beckendorff
1591-1597 Warnhold Schröder
1597-1603 Reinhold Walrave
1603-1609 Caspar Müller
1609-1615 Henrich Silm
1615-1619 Nicolaus Jarre (nach seiner Erkrankung 1619 wurde das Amt von den Interims-Präfecten Hans Schaffshausen, Erich Soltau, Johann Münden (oder von Minden) und Joachim von Kampe verwaltet)
1620-1626 Johann Rotenburg
1626 Hans Schaffshausen (wurde im selben Jahr vom Administrator von Magdeburg gefangen genommen)
1627-1633 Joachim von Kampe
1633-1638 Henrich Hartzwich
1638-1643 Eler Esich (ab dem 3. August 1640, seinem Todestag, verwalteten das Amt interimsmäßig Nicolaus Jarre, Nicolaus von der Fechte und Erich Wördenhoff)
1643-1650 Erich Wördenhoff
1650-1653 Ditmer Kohl
1653-1656 Jacob Sillem (nach dem Tode Kohls 1656 als Interims-Amtmann) und Lorenz Wördenhoff
1656-1658 Lucas Beckmann
1658-1659 Peter von Kampe
1659-1665 Georg von Holte
1665-1671 Marcus Buck
1671-1677 Hartwig von Spreckelsen (verließ 1677 das Amt Ritzebüttel und wurde von Johann Theordor Schaffshausen vertreten. Da aber kein neuer Amtmann wegen der Kriegsunruhen gefunden wurde, wurde von Spreckelsen erneut bis 1680 Amtmann)
1680-1682 David Krolow
1682-1688 Johann Koch (war der jüngste Ratsherr, aber alle älteren hatten das Amt ausgeschlagen)
1688-1694 Hieronymus Hartwig Möller
1694-1700 Georg Heldt
1700-1706 Joachim von Spreckelsen
1706-1712 Ludwig Becceler
1712-1717 Johann Hellwig Sillem
1717-1718 Dieterich Reimbolt (Interims-Amtmann)
1718-1719 Johann von Sonn
1719-1721 Octavius Heinrich von Sonn
1721-1727 David Langermann
1727 Eberhard Pell (24. April – 14. Oktober)
1727-1729 Johann Müller
1729-1735 Johann Ulrich Pauli
1735-1741 Barthold Heinrich Brockes
1741-1745 Paul Jenisch
1745 Martin Hiernonymus Schele (Interims-Amtmann)
1745-1747 Peter Amsinck
1747-1751 Martin Hieronymus Schele
1751-1752 Nicolaus von Som (Interims-Amtmann)
1752-1756 Jacob Langermann
1757-1758 Hieronymus Hinrich Krentzler
1758-1760 Nicolaus von Som
1760-1766 Johann Schlüter
1766-1772 Jacob Albrecht von Sienen
1772-1778 Peter Hinrich Widow
1778-1784 Johann Adolph Poppe
1784-1788 Vincent Matsen
1788-1794 Daniel Lienau
1794-1803 Johann Arnold Heise
1803-1809 Johann Joachim Jänisch
1809-1811 Amandus Augustus Abendroth
1811-1814 Johann Eybe (führte die Geschäfte im Auftrag Abendroths, der Maire von Hamburg geworden war)
1814-1821 Amandus Augustus Abendroth
1821-1827 Martin Hieronymus Schrötteringk
1827 Andreas Christian Wolters (verstarb bereits am 29. August 1827)
1827-1834 Caspar Hartung
1834-1840 August Christian Theodor Meier
1840-1846 Friedrich Sieveking
1846- Eduard Sthamer

Literatur

Hermann Borrmann: Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven; Verlagsgesellschaft Cuxhaven, Cuxhavener Nachrichten KG; 1982

Gedenkbuch des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel, zusammengetragen von G. Grandauer, Ritzebüttel 1852, gedruckt bei E. Rauschenplat Wwe.