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Cuxhaven-Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Die von Hamburg verfolgten Pläne im Bereich der Inseln [[Neuwerk]] und [[Scharhörn]] einen  [[Tiefwasserhafen Scharhörn|Tiefwasserhafen]] zu bauen wurden im Jahre [[1981]] aus ökologischen Gründen wieder verworfen.
 
Die von Hamburg verfolgten Pläne im Bereich der Inseln [[Neuwerk]] und [[Scharhörn]] einen  [[Tiefwasserhafen Scharhörn|Tiefwasserhafen]] zu bauen wurden im Jahre [[1981]] aus ökologischen Gründen wieder verworfen.
 
==Vorbereitung==
 
Nach intensiver Vorarbeit durch den damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister, Dr. Peter Fischer, und seinen Staatssekretär, Dr. Alfred Tacke, einigten sich der Niedersächsische Ministerpräsident, Gerhard Schröder, und der erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Henning Voscherau, am 4. Januar 1991 über folgenden Vertragsinhalt:
 
 
1. Hamburg überträgt seine restlichen Hoheitsrechte sowie das Eigentum des [[Amerikahafen]]s an Niedersachsen.
 
 
2. Niedersachsen verzichtet auf den Bau einer Mehrzweck-Umschlagsanlage an der Elbe in Groden und verwirklicht dieses Vorhaben am Standort Amerikahafen.
 
 
3. Lässt sich das Vorhaben am Standort Amerikahafen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht realisieren, so die Grundlage dieses Vertrages als entfallen.
 
 
4. Niedersachsen sichert zu, dass am Standort Amerikahafen dauerhaft auf die Errichtung einer auf den Containerverkehr spezialisierten Anlage verzichtet wird, die regelmäßig überseeische Voll-Containerverkehre abfertigt.
 
 
5. An diese Containerklausel ist Niedersachsen zehn Jahre nach Vertragsratifizierung gebunden. Daran schließt sich ein Zwei-Jahres-Zeitraum an, in dem zwischen Hamburg und Niedersachsen über eine eventuelle Anpassung verhandelt werden kann. Wird in diesen zwei Jahren keine Übereinstimmung erzielt, kann Niedersachsen einseitig mit einer Frist von einem halben Jahr die Containerklausel kündigen.
 
 
 
==Ergebnis==
 
Nach den langwierigen Verhandlungen war dieser Vertrag ein wichtiger Durchbruch für Cuxhaven. Der Austausch der ratifizierten Verträge durch den Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau und Ministerpräsident Gerhard Schröder fand am [[25. Februar]] [[1992]] auf historischem Grund in den [[Hapag-Hallen]] am [[Steubenhöft]] statt. Mit dem anschließenden Flaggenwechsel ging das Gelände des Amerikahafens von der hamburgischen in die niedersächsische Verfügungsgewalt über. Damit hatte Hamburg nach 600 Jahren sein letztes Cuxhavener Faustpfand endgültig aus der Hand gegeben.
 
Dieses Ereignis hat die Strategie und die Maßnahmen der Cuxhavener Hafenplanung bestätigt, die nämlich alle interessierten Gruppen einschließlich des Umweltschutzes von Anfang an einbezogen hatte. Auch wenn z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfungen sehr viel Zeit beansprucht haben, so war doch dadurch sichergestellt, daß alle Betroffenen das Vorhaben mittrugen. Diese Tatsache hat ohne Zweifel auch die Beschlüsse der Niedersächsischen Landesregierung beflügelt, die Finanzierung teilweise aus der Strukturhilfe und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitzustellen.
 
 
Die Einschränkung, daß in Cuxhaven mittelfristig keine Container im Übersee-Linienverkehr umgeschlagen werden dürfen, ist akzeptabel. Das schließt allerdings die sog. „Wayport-Funktion" - d.h. die Mitnahme von Containern, wenn Cuxhaven „am Wege liegt" nicht aus.
 
Die neue Planung der Mehrzweck-Umschlaganlage auf dem Gelände des brachliegenden Amerikahafens ist von allen Beteiligten begeistert, zügig und engagiert, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden. Die umfangreichen theoretischen und praktischen Vorarbeiten unter der Federführung des Niedersächsischen Hafenamtes Cuxhaven - unter seinen Amtsleitern Hans Rust und Hans-Gerd Janssen - und der Bezirksregierung Lüneburg können als Musterbeispiel dafür
 
gelten, daß ein großes Ziel in relativ kurzer Zeit erreicht werden kann, wenn alle Mitwirkenden an einem Strang ziehen.
 
Die seit [[1991]] zunehmenden Engpässe an der [[RoRo-Anlage]] in Grimmershörn konnten zum Teil dadurch überwunden werden, daß bestimmte Mengen der Stahltransporte von RailRoCargo am [[Helgoländer Kai]] umgeschlagen, im Zwischenlager weiterbearbeitet und „just-in-time" ausgeliefert wurden. Zusätzlich wurde der Neue Lentzkai mit zwei 15 -t-Kränen und neuen Bahngleisen ausgerüstet, um den steigenden Stückgut-Umschlag auch in anderen Hafenbereichen als an der [[Grimmershörnbucht]] schneller durchführen zu können.
 
Durch die großräumigen Ausbaggerungen und Aufspülarbeiten war der Amerikahafen mit einer Investitionssumme von rd. 250 Millionen D-Mark zeitweilig die „größte Baustelle Niedersachsens". Am [[5. März]] [[1994]] konnte dann Ministerpräsident Gerhard Schröder für die Spundwand der westlichen Kaimauer des [[Humberkai|Humberkais]] den symbolträchtigen „ersten Rammschlag" auslösen.
 
 
 
 
  
 
[[Kategorie:Hafen]]
 
[[Kategorie:Hafen]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 9. Juni 2012, 20:24 Uhr

Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Vertrag der die Besitzverhältnisse in der Elbmündung geregelt hat.

Im Jahre 1961 wurden die Besitzverhältnisse zwischen Hamburg und dem Land Niedersachsen im Bereich Cuxhaven und der Elbmündung neu geregelt.

Hamburg erhielt damals die Inseln Neuwerk und Scharhörn, Cuxhaven bekam dafür einen Teil des im Hamburger Besitz befindlichen Hafengebietes in Cuxhaven. Dadurch war es möglich in Cuxhaven die Seeschleuse und das Wendebecken im Neuen Fischereihafen zu bauen.

Die von Hamburg verfolgten Pläne im Bereich der Inseln Neuwerk und Scharhörn einen Tiefwasserhafen zu bauen wurden im Jahre 1981 aus ökologischen Gründen wieder verworfen.