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Cuxhaven-Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Die von Hamburg verfolgten Pläne im Bereich der Inseln [[Neuwerk]] und [[Scharhörn]] einen  [[Tiefwasserhafen Scharhörn|Tiefwasserhafen]] zu bauen wurden im Jahre [[1981]] aus ökologischen Gründen wieder verworfen.
 
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2012, 20:24 Uhr

Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Vertrag der die Besitzverhältnisse in der Elbmündung geregelt hat.

Im Jahre 1961 wurden die Besitzverhältnisse zwischen Hamburg und dem Land Niedersachsen im Bereich Cuxhaven und der Elbmündung neu geregelt.

Hamburg erhielt damals die Inseln Neuwerk und Scharhörn, Cuxhaven bekam dafür einen Teil des im Hamburger Besitz befindlichen Hafengebietes in Cuxhaven. Dadurch war es möglich in Cuxhaven die Seeschleuse und das Wendebecken im Neuen Fischereihafen zu bauen.

Die von Hamburg verfolgten Pläne im Bereich der Inseln Neuwerk und Scharhörn einen Tiefwasserhafen zu bauen wurden im Jahre 1981 aus ökologischen Gründen wieder verworfen.