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Namensgebung von Straßen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Namensgebung von Straßen''' in [[Cuxhaven]] erfolgt in Anlehnung an vereinbarte Grundsätze
  
Im Protokoll der [[Ratssitzung]] vom [[30. August]] [[1928]] ist es nachzulesen: ''Es '''sollen''' für Straßennamen möglichst Flurbuchbezeichnungen und lokale Momente berücksichtigt werden.''
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Im Protokoll der Ratssitzung vom [[30. August]] [[1928]] ist es nachzulesen: ''Es '''sollen''' für Straßennamen möglichst Flurbuchbezeichnungen und lokale Momente berücksichtigt werden.''
  
 
Zu den ''lokalen Momenten'' zählen sicher die zahlreichen Persönlichkeiten, die in direkter Verbindung mit [[Cuxhaven]] stehen. Eine Namensgebung nach einer Persönlichkeit soll nicht schon zu deren Lebzeiten erfolgen, sondern erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. fünf Jahren. Eine Ausnahme ist die [[Werner-Kammann-Straße]]. Hier wurde bereits ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen [[Oberbürgermeister]]s im Jahre [[1985]] die Straße [[Am Bauhof]] umbenannt in [[Werner-Kammann-Straße]].
 
Zu den ''lokalen Momenten'' zählen sicher die zahlreichen Persönlichkeiten, die in direkter Verbindung mit [[Cuxhaven]] stehen. Eine Namensgebung nach einer Persönlichkeit soll nicht schon zu deren Lebzeiten erfolgen, sondern erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. fünf Jahren. Eine Ausnahme ist die [[Werner-Kammann-Straße]]. Hier wurde bereits ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen [[Oberbürgermeister]]s im Jahre [[1985]] die Straße [[Am Bauhof]] umbenannt in [[Werner-Kammann-Straße]].

Aktuelle Version vom 21. Mai 2009, 21:32 Uhr

Die Namensgebung von Straßen in Cuxhaven erfolgt in Anlehnung an vereinbarte Grundsätze

Im Protokoll der Ratssitzung vom 30. August 1928 ist es nachzulesen: Es sollen für Straßennamen möglichst Flurbuchbezeichnungen und lokale Momente berücksichtigt werden.

Zu den lokalen Momenten zählen sicher die zahlreichen Persönlichkeiten, die in direkter Verbindung mit Cuxhaven stehen. Eine Namensgebung nach einer Persönlichkeit soll nicht schon zu deren Lebzeiten erfolgen, sondern erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. fünf Jahren. Eine Ausnahme ist die Werner-Kammann-Straße. Hier wurde bereits ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen Oberbürgermeisters im Jahre 1985 die Straße Am Bauhof umbenannt in Werner-Kammann-Straße.

Persönlichkeiten die selbst Grundstückeigner oder Erbauer einer Straße sind, haben keinen Anspruch auf einen eigenen Straßennamen. Auch hier gibt es Ausnahmen, so wurde z.B. die Wendtstraße durch Ratsentscheidung nach Johannes Wendt, dem Besitzer des Geländes, benannt. Die Entscheidung fiel, weil sich dieser Straßenname schon lange vor der offiziellen Benennung eingebürgert hatte.