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Glockenabgabe

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Die Glockenabgabe war eine im zweiten Weltkrieg durch die Reichsregierung veranlasste Sammelaktion bronzener Kirchenglocken zur Herstellung von Kanonen und Munition.


Schon am 5. September 1939, vier Tage nach Kriegsbeginn, untersagte der Staat das Läuten der Kirchenglocken, weil sie die Flak-Abhorchgeräte behinderten. Erst Ende Oktober wurde für Sonn- und Feiertage das feierliche Einläuten am Vorabend gestattet.

Waren die kaiserlichen Beschlagnahmekommissionen im Ersten Weltkrieg noch wahllos und mitunter human in Sachen Glockenbeschlagnahme für Kanonen, gingen die NS-Machthaber systematischer und weniger rücksichtsvoll vor. Bereits am 4. Mai 1940 mussten alle Glocken der „Reichsstelle für Metalle“ gemeldet werden. Im Januar 1942 kamen dann die Beschlagnahmebeschlüsse. Sie befahlen reichsweit und in den besetzten Gebieten die berüchtigte „Glockenabgabe“ an die Rüstungsindustrie. Das war der Höhepunkt der so genannten „Metallspende“ für den Krieg.

Gemäß den Aufzeichnungen des Heimatforschers Walter Höpcke wurden in Cuxhaven folgende Kirchenglocken abgenommen und zum Sammelplatz am Cuxhavener Bahnhof verbracht:

  • Cuxhaven Groden, 2 Glocken
  • Cuxhaven Döse, 1 Glocke
  • Altenwalde, 1 Glocke
  • Lüdingworth 1 Glocke
  • Altenbruch 1 Glocke