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Knick: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Ackerflächen an Knicks darf ein 50 cm breiter Schutzstreifen, gemessen ab dem Knickwallfuß, nicht ackerbaulich genutzt, mit Kulturpflanzen eingesät oder bestellt, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die Bepflanzung mit nicht einheimischen Gehölzen und krautigen Pflanzen sowie die gärtnerische Nutzung des Schutzstreifens sind unzulässig (§ 21 (5) LNatSchG SH vom 24. Februar 2010). <br>
 
Auf Ackerflächen an Knicks darf ein 50 cm breiter Schutzstreifen, gemessen ab dem Knickwallfuß, nicht ackerbaulich genutzt, mit Kulturpflanzen eingesät oder bestellt, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die Bepflanzung mit nicht einheimischen Gehölzen und krautigen Pflanzen sowie die gärtnerische Nutzung des Schutzstreifens sind unzulässig (§ 21 (5) LNatSchG SH vom 24. Februar 2010). <br>
 
Wird auf das Knicken verzichtet, dann wachsen die Gehölze aus und bilden eine baumähnliche Krone. Aber die Gehölze verkahlen dann in ihren unteren Abschnitten (lichter Knick). Viele Jahrzehnte überalterte Knickgehölze sollte man nicht mehr auf den Stock setzen, weil bei vielen Gehölzarten mit zunehmendem Alter das Stockausschlagvermögen nachlässt und dadurch der Knick völlig zu verlichten droht.
 
Wird auf das Knicken verzichtet, dann wachsen die Gehölze aus und bilden eine baumähnliche Krone. Aber die Gehölze verkahlen dann in ihren unteren Abschnitten (lichter Knick). Viele Jahrzehnte überalterte Knickgehölze sollte man nicht mehr auf den Stock setzen, weil bei vielen Gehölzarten mit zunehmendem Alter das Stockausschlagvermögen nachlässt und dadurch der Knick völlig zu verlichten droht.
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==Knicklandschaft bei Sahlenburg==
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Aktuelle Version vom 2. August 2026, 19:33 Uhr

Knick (März 2025)

Der Knick ist eine besondere Form der Hecke. Hier wachsen die Heckenpflanzen auf einem Erdwall. Deshalb werden Knicks auch als Wallhecken bezeichnet. Herausragende oder zu lange Zweige werden abgeknickt. So entstand die Bezeichnung Knick. Bei guter Auswahl der Pflanzen bieten Knicks Rückzugsorte und Futter für viele Vögel und Insekten. Dadurch bilden Knicks einen artenreichen Lebensraum. In und an Knicks leben beispielsweise folgende Tierarten: Schwebfliege, Honigbiene, Tagpfauenauge, Erdkröte, Moschusbock, Laubfrosch, Igel, Zwergmaus, Haselmaus, Weinbergschnecke, Sperber, Kleiber, Blaumeise, Neuntöter, Zilpzalp, Heckenbraunelle, Dorngrasmücke, Goldammer, Rotkehlchen, Zaunkönig, Buntspecht.
Auch in der Nähe von Cuxhaven - südlich von Berensch kann man Knicklandschaften entdecken.

Historie

Knicks gibt es in einigen Ländern Europas (z. B. Belgien, Frankreich und Großbritannien). In Deutschland findet man Knicks vorwiegend in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein.
Im Zusammenhang mit der vorgefundenen Quellenlage wird hier insbesondere auf Knicks in Schleswig-Holstein eingegangen.
Erste großflächige Knickanlagen entstanden Mitte des 17. Jahrhunderts in der Region Angeln [1] und im Sundewitt [2].
Östliche Teile von Schleswig und von Holstein waren bis in das 16. Jahrhundert hinein von dichten Wäldern bedeckt. Das Holz wurde für viele Zwecke verwendet: als Brenn- und Baumaterial, Holzhandel [3] und bis zum 18. Jahrhundert für die Köhlerei. Mitte des 18. Jahrhunderts musste Bau- und Brennholz aus Pommern, Schweden, Norwegen und dem Baltikum nach Schleswig eingeführt werden. Um 1737 erließ König Christian VI. von Dänemark [4] eine 'Holtz- und Jagdordnung' für Schleswig und Holstein, um u. a. den Holzmangel in den Griff zu bekommen. Damit wurde die Waldweide [5] eingeschränkt, die bäuerliche Nutzholzentnahme reglementiert und die Anlage von Knicks empfohlen.
Unter König Christian VII. [6] ist am 10. Februar 1766 die Einkopplungsverordnung [7] für das Herzogtum Schleswig herausgegeben worden. Sie beinhaltete u. a. die Anlage von Knicks zur Abgrenzung der neu entstandenen Feldflure. In den folgenden Jahrzehnten sollten Landkommissionen die Verbesserung der Landwirtschaft, die Verkopplung und die Umwandlung der Pacht in Eigentum vorantreiben.
Am 26. Januar 1770 erließ Christian VII. die Verkopplungsverordnung für das Herzogtum Holstein.
Im Herzogtum Lauenburg gab es schon 1748 eine Resolution zur Verkopplung der bäuerlichen Ländereien. Im Auftrag von König Georg III. [8] versuchten die Beamten um 1760 bis Ende des 18. Jahrhunderts mit viel Geduld möglichst gerechte Einteilungen zu erreichen.
Ab 1877 wurden viele Pflanzungs- und Verschönerungsvereine, Knick- und Waldverbände gegründet, um das Knicknetz zu verbessern und die Landschaft zu verschönern.
Das Knicknetz erreichte um 1900 mit rund 100.000 Kilometern seine größte Ausdehnung.
Am 29. November 1935 wurde in Deutschland die Wallheckenverordnung herausgegeben. Knicks durften nunmehr nur noch nach erteilter Genehmigung auf Basis eines begründeten Antrages entfernt werden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg betrug die Gesamtlänge des Knicknetzes in Schleswig-Holstein 80.000 km (1950: rund 75.000 km). In den 1960er bis zu den 1980er Jahren wurde durch Flurbereinigung drastisch in das Knicknetz eingegriffen. Vorgesehene Ersatzpflanzungen unterblieben. Trotz der Landesverordnung zum Schutz der Knicks in Schleswig-Holstein (Knickschutzverordnung vom 7. Juli 1969) wurden Knicks auf eigene Faust beseitigt. Am 16. April 1973 ersetzte das erste Landschaftspflegegesetz in Schleswig-Holstein die Knickschutzverordnung. Im selben Jahr wurde das Landesamt für Naturschutz und Landschaftspflege (später: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) gegründet. Mehrere Knickerlasse sind herausgegeben und später aufgehoben worden. Die Biotopverordnung wurde am 22. Januar 2009 erlassen und am 28. Juni 2013 durch eine Neufassung ersetzt. Im Landesnaturschutzgesetz (Schleswig-Holstein) vom 24. Februar 2010 sind auch Festlegungen zum Knickschutz verankert. Durchführungsbestimmungen kamen am 1. Juli 2013 heraus. Einen Knick darf man jetzt ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar auf den Stock setzen (siehe Abschnitt Knickpflege).
Bundesweit regeln das Bundesnaturschutzgesetz und die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung auch den Schutz von Hecken und Knicks.
Die Gesamtlänge des Knicknetzes in Schleswig-Holstein betrug Mitte der 2020er Jahre ungefähr 45.000 km bis 46.000 km.

Neuanlage von Knicks

Skizze

Knicks müssen nicht ausschließlich Flurstücke trennen. Man kann sie ebenso in Parks, größeren Gärten oder auf dem Schulgelände anlegen.
Der Wall kann aus Bodenaushub - z. B. aus den seitlich anzulegenden Gräben (jeweils rund 0,5 m breit) - bestehen, der möglichst mit Steinen gefestigt wird. Außen ist humoser Boden erforderlich, der mit Grassoden an den Schrägen befestigt wird. Die horizontale Fläche (Krone) sollte eine kleine Pflanzmulde aufweisen. Im Spätherbst kann mit einem Pflanzabstand von ungefähr 80 cm gepflanzt werden. Es wird empfohlen, Pflanzen der gleichen Art in Gruppen zusammenzufassen, damit schwächere Exemplare nicht von schnellwüchsigen Arten bedrängt werden. Eine zweireihige Bepflanzung kann z. B. gegeneinander versetzt erfolgen. Es eignen sich einheimische, standortgerechte Pflanzen. Ahorn, Eberesche, Eiche, Flieder, Hasel, Holunder, Rotbuche, Teebusch, Weißdorn und weitere Spezies können dazugehören. An feuchten Standorten kommen auch Birke, Faulbaum, Grauweide, Ohrweide und Schwarzerle vor.
Invasive Arten (z. B. die Amerikanische Traubenkirsche) sind ungeeignet, weil einheimische Pflanzen allmählich verdrängt werden und der Knick zu einer Monokultur verarmt.

Knickpflege

Knickpflege darf ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erfolgen (Schutz der Brutvögel).
Ein Knick sollte alle 10 bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden: Ungefähr eine Handbreit über dem Boden oder so dicht wie möglich am Stockausschlag-Stubben wird das Knickgehölz abgeschnitten (glatte Schnittflächen!). Kürzere Zeiträume als 10 Jahre sind nicht zulässig. Einzelne Bäume werden als Überhälter [9] stehen gelassen. Hierbei sollten bei jeder Knickpflege außer größeren auch junge Eichen, Eschen oder Rotbuchen als künftige Überhälter ausgewählt werden (langfristig stehen lassen). Der empfohlene Abstand der Überhälter - abhängig von der Gehölzstruktur und vom Alter der Überhälter - liegt zwischen 15 m und 50 m. Aufgrund des hohen ökologischen Wertes kann der Abstand bei Eichen geringer sein.
Danach sollte der Knickwall ausgebessert werden.
Abgeschnittene Zweige, Äste und Reisig sind nicht auf dem Knickwall abzulegen, damit der neue Austrieb der Gehölze nicht behindert wird.
Auf Ackerflächen an Knicks darf ein 50 cm breiter Schutzstreifen, gemessen ab dem Knickwallfuß, nicht ackerbaulich genutzt, mit Kulturpflanzen eingesät oder bestellt, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die Bepflanzung mit nicht einheimischen Gehölzen und krautigen Pflanzen sowie die gärtnerische Nutzung des Schutzstreifens sind unzulässig (§ 21 (5) LNatSchG SH vom 24. Februar 2010).
Wird auf das Knicken verzichtet, dann wachsen die Gehölze aus und bilden eine baumähnliche Krone. Aber die Gehölze verkahlen dann in ihren unteren Abschnitten (lichter Knick). Viele Jahrzehnte überalterte Knickgehölze sollte man nicht mehr auf den Stock setzen, weil bei vielen Gehölzarten mit zunehmendem Alter das Stockausschlagvermögen nachlässt und dadurch der Knick völlig zu verlichten droht.

Knicklandschaft bei Sahlenburg

Knicklandschaft 0342.jpg

Video

Weblinks

Geschichte Schleswig-Holstein
NABU Schleswig-Holstein
Naturpark Hüttener Berge
Verkopplung

Literatur

Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen in Landnutzungssystemen am Beispiel des Knickschutzes in Schleswig-Holstein (Masterarbeit) - Sachtleber, E. W. - Kiel: Christian-Albrechts-Universität, 2016 - 103 S. + 27 Seiten Anhang


Fußnoten

  1. Angeln: Landschaft zwischen Flensburger Förde und der Schlei
  2. Sundewitt (Nordschleswig) - Teil des Königreiches Dänemark
  3. Holzhandel: Im 17. Jahrhundert wurde Eichenholz für den Bau von Kriegs- und Handelsschiffen nach England, in die Niederlande und nach Dänemark geliefert.
  4. Christian VI. (1699-1746) ab 1730 König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig und Holstein
  5. Waldweide: Schweine wurden zum Fressen in den Wald getrieben; ab 1784 verboten
  6. Christian VII. (1749-1808) ab 1766 König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig und Holstein
  7. Einkopplung - auch Verkopplung genannt: Privatisierung der bis dahin genossenschaftlich genutzten Acker-, Weide- und Wiesenländereien sowie Teile der 'Gemeinheiten' (Allmenden --> Wald, Moor und Heide) der nicht einem Gut untertänigen Dörfer
  8. Georg III. Wilhelm Friedrich (1738-1820) Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, ab 1760 König von Großbritannien und Irland, ab 1814 König von Hannover
  9. Überhälter sind im Knick stehende Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einem Meter gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden (§ 1 Pkt. 10 BiotopV SH 2019).