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Wattwagen

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Wattwagen auf dem Weg nach Sahlenburg
Wattwagen auf dem Weg nach Duhnen


Die Insel Neuwerk ist bei Niedrigwasser von Sahlenburg und von Duhnen aus bequem mit dem Wattwagen zu erreichen.

Für die Personenbeförderung dürfen nur mit zwei geeigneten Pferden bespannte Wagen mit hochliegendem Gestell eingesetzt werden (§2 der Wattwagenverordnung). Zur Sicherheit der Fahrgäste sind auf Wattwagen unter anderem folgende Ausrüstungsgegenstände mitzuführen:

  • Erste-Hilfe-Material
  • Trillerpfeife
  • ein betriebsbereites Funkgerät (Betriebsfunk Kurverwaltung)

Wattwagen werden jährlich von einer Abnahmekommision bestehend aus einem Vertreter der Stadt Cuxhaven, einem Metallbaumeister, einem Stellmachermeister und einem Sattlermeister abgenommen.

Wer einen Wattwagen lenken will, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis.

  • Eine Beifahrererlaubnis berechtigt zum Fahren hinter einem Hauptfahrer.
  • Eine Selbstfahrerlaubnis kann nach dreijähriger Praxis erteilt werden und berechtig zu selbständigen Fahrten.
  • Eine Hauptfahrerlaubnis wird nach sechsjähriger Fahrpraxis erteilt und berechtigt zur Führung von Wattwagen (Beifahrer).
Wattwagen 1956

Geschichte

Der heutige umfangreiche Wattwagenverkehr gründete sich im 19. Jahrhundert mit dem Duhner Bauern Peter Brütt, der wöchentlich zu Pferde die Post von und zur Insel Neuwerk beförderte. Im Jahre 1880 erhält sein Sohn Christian die offizielle postamtliche Beauftragung und damit auch bindende Verpflichtung. Ab 1885 benutzte Brütt zur Beförderung zweispännige hochrädrige Pferdewagen. Damit war der Weg zum personenbefördernden Wattwagenverkehr frei.






Allgemeines

Außer der Strecke Cuxhaven/Neuwerk gibt es im Nordseeküstenwatt noch eine zweite Kutschenverbindung von der Halbinsel Nordstrand/Nordfriesland zur Hallig Südfall. Ansonsten gibt es nur noch eine Verbindung im Dänemark mit hochrädrigen treckergezogenen Spezialbussen zur Insel Mandö.

Weblinks

Wattwagenverordnung