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Tiefwasserhafen Scharhörn

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Der Tiefwasserhafen Scharhörn war ein von Hamburg geplantes Hafenbauprojekt im Niedersächsischen Wattenmeer vor Cuxhaven.

Aufgrund der bevorzugten Lage Bremerhavens am seetiefen Wasser sieht sich Hamburg mitte der 1950er Jahre genötigt, die Flucht nach vorne anzutreten. Ziel soll ein Tiefwasserhafen auf dem Scharhörn-Sand sein. 1959/60 geht man in die vorbereitende Planung. Für die Ausführung benötigt Hamburg allerdings das zu Niedersachsen gehörige Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Scharhörn. So kommt es ende Mai 1961 zu Verhandlungen und einem schnellen Ergebnis. Hamburg bekommt die gewünschten Wattflächen, sowie die beiden Inseln mit einer Fläche von 95 km², Niedersachsen im Gegenzug die dringend für den Ausbau des Neuen Fischereihafens und den Bau einer Seeschleuse benötigten Hafenflächen von 200 ha. auf eine dringend von Niedersachsen erhoffte Überlassung des gesamten Geländes des Amerikahafens lässt Hamburg sich jedoch nicht ein. Begründung ist der Eigenbedarf als Basishafen für den Bau des Scharhörnhafens. am 26. Juni 1961 stimmt die Stadt Cuxhaven zu, am 1. Oktober d.J. wird der Handel mit der gegenseitigen Übergabe der Urkunden rechtsverbindlich.

1979 gab Hamburg seine Pläne aus ökologischen Gründen auf, behielt sich jedoch das jederzeitige Recht vor, das Projekt erneut anzugehen. Mittlerweile sollte die ökologische Lobby, nicht zuletzt duch die Verliehung der Welt-Kulturerbe-Auszeichnung für das Wattenmeer i.J. 2009, so gefestigt sein, dass eine Wiederaufnahme der Maßnahme ausgeschlossen ist.