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Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer

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Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist ein international bedeutendes Schutzgebiet, Teil einer weltweit einzigartigen Landschaft, ein Biosphärenreservat, das 1992 von der UNESCO anerkannt wurde und EG-Vogelschutzgebiet.

Allgemeines

Der Nationalpark wurde 1990 gegründet. Zum 13.700 Hektar oder 137 Quadratkilometer großen Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer in der Nordsee gehören die Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn. Noch 1970 plante die Stadt Hamburg in dem Gebiet einen Tiefseewasserhafen mit Industrieanlagen anzulegen. Jetzt gelten dort strenge Naturschutzbestimmungen, insbesondere für die Brutplätze der zahlreichen Wasservogelarten, Fischlaichgebiete und die Liegeplätze der Seehunde. Das Maskottchen des Naturparks ist ein Austernfischer, als Seevogel natürlich auch ein Nationalparkbewohner, namens "Freddi" .

Wattenmeer

Das Wattenmeer umfasst das gesamte Küstengebiet mit Wattflächen, Inseln, Dünen, Sandbänken, Prielen und Salzwiesen. Als Watt bezeichnet man die Fläche, die regelmäßig im Gezeitenrhythmus durch Ebbe und Flut trocken fällt und überflutet wird.

Geschichte

  • 1926 Erste Naturschutz-Maßnahmen (Sandfangzäune und Anpflanzungen) zur Sicherung der Sandplate Scharhörn durch das Wasserbauamt Cuxhaven (initiiert durch das Bemühen des Insellehrers Gechter und seine Petition an den Hamburger Senat).
  • 1978 Das hamburgische Wattenmeer wird als ein Teil des Elbe-Weser-Dreiecks durch den internationalen Rat für Vogelschutz/Sektion Deutschland als Europa-Reservat für Vögel anerkannt.
  • 1982 Meldung des NSG Insel Neuwerk/Kleiner Vogelsand sowie NSG Scharhörn als Vogelschutzgebiete gem. EG-Vogelschutz-Richtlinie.
  • September 1989 Die Insel Nigehörn wird von Hamburg mit finanzieller Unterstützung des Bundes (60%) aufgespült. Sie ist die erste und bislang einzige künstliche Insel im Meereshoheitsgebiet Deutschlands.
  • 9. April 1990 Die Hamburger Bürgerschaft beschließt das Gesetz zur Einführung eines Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer. Dieser Tag gilt als Gründungstag des "Naturparks Hamburgisches Wattenmeer". Vor Hamburg hatten bereits Schleswig-Holstein 1985 und Niedersachsen 1986 ihre Wattenmeergebiete zu Nationalparks erklärt.
  • 22. August 1990 Der Nationalpark wird als "Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung" gemäß Ramsar-Konvention anerkannt.
  • 10. November 1992 Anerkennung des Hamburgischen Wattenmeeres als Biosphärenreservat im Rahmen des Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) durch die UNESCO. Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist und von der UNESCO zum Schutz typischer Landschaften ausgewiesen wird.
  • 19951999 Die Nationalparkverwaltung erarbeitet die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erstellung eines Nationalparkplans sowie zur Einrichtung eines Umweltbeobachtungsprogramms.
  • 24. März 1998 Der hamburger Senat empfiehlt der Bundesregierung die Anmeldung des gesamten Nationalparks gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen von "Natura 2000".
  • Juni 1998 Der Nationalpark erhält ein eigenes Logo. Damit werden alle künftigen Printmedien entsprechend den Layoutvorgaben der Richtlinien von EUROPARC Deutschland erstellt.
  • 22. Dezember 1998 Der hamburger Senat empfiehlt der Bundesregierung die Anmeldung des Nationalparkes gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission als Teil des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
  • 1999 Die Hamburger Bürgerschaft ersucht den Senat, zum 10 jährigen Bestehen des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer ein Nationalparkhaus auf der Insel Neuwerk zu errichten.
  • März 2000 Die Nationalparkverwaltung startet ein umfassendes Umweltbeobachtungsprogramm (Monitoring) im Nationalpark.
  • März 2000 Die Hamburger Bürgerschaft ersucht den Senat in einer Großen Anfrage, anlässlich des 10-jährigen Jubiläums über die Entwicklung des Nationalparks zu berichten.
  • 4. Juli 2000 Der Senat beschließt die Errichtung eines Nationalparkhauses für die Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung auf der Insel Neuwerk.
  • 12. Dezember 2000 Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verabschiedet einen Gesetzentwurf zur Änderung des hamburgischen Nationalparkrechts einschließlich der seewärtigen Erweiterung des Nationalparks um ca. 2050 ha.
  • 26. März 2001 Die Umweltbehörde Hamburgs veröffentlicht einen 168 Seiten umfassenden Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer. [1] Die gedruckte Version ist zur Zeit vergriffen. Ein Online-Version des Atlas im Internet ist unter den Weblinks unten angegeben. Der von Umweltsenator Alexander Porschke der Öffentlichkeit präsentierete Nationalpark-Atlas Hamburgisches Wattenmeer ist die erste umfassende Darstellung des hamburgischen Wattenmeeres und seiner Inseln seit fast 50 Jahren.
  • 5. April 2001 Die Bürgerschaft verabschiedet das Gesetz zur Änderung des hamburgischen Nationalparkrechts (Senatsvorlage vom 12.Dezember 2000). [2]. Durch das Gesetz wird das Nationalparkgebiet von bisher 11.700 ha erweitert. Die Gesamtfläche des Nationalparkes (Schutzzone 1 mit besonders strengen Naturschutzauflagen und Schutzzone 2) umfasst seitdem 13.750 ha. Davon gehören zur Schutzzone 1 ca. 91,5 % = 12.580 ha und zur Schutzzone 2 ca. 8,5 % = 1.170 ha.

Anschrift der Nationalparkverwaltung

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt]]
Nationalpark-Verwaltung Hamburgisches Wattenmeer
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg

Telefon: 040-42840-3392 oder -2491 oder -2169
Fax: 040 / 42840 - 3552
E-Mail: klaus.janke@bsu.hamburg.de

Auf Neuwerk gibt es eine Außenstelle der Nationalpark-Verwaltung.

Weblinks