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Kirchspiel Lüdingworth: Unterschied zwischen den Versionen

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Giselbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche in Bremen, wünscht allen gläubigen Christen, die dieses Schriftstück sehen werden, ewiges Heil im Herrn. Obwohl es fromm und angemessen ist, allen Gläubigen in der Not zu helfen gemäß dem Grundsatz:"Wende dich jedem Bittendem zu!", muss dennoch mit Recht vorallem dem geholfen werden, die den Freuden der Welt entsagt haben, um in selbstgewählter Armut Gott zu dienen. Weil wir nun die Not der von uns in Christus geliebten Prioren und Nonnen des Benediktinerklosters in [[Altenwalde]] im Bistum Bremen gesehen haben und weil das Kloster im Gebiet eines sündigen Volkes liegt, das mehr zu maßlosen und unerlaubten als zu gottgefälligen Taten zu neigen scheint, und weil wir diesem Kloster wegen der Verehrung des heiligen Kreuzes und der ehrenwürdigen Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria, in der Not aus Barmherzigkeit ein wenig helfen wollen, geben wir ihm zur Linderung dieser Not mit Zustimmung der ehrenwerten Männer des Dekans Heinrich und des Kapitels unserer Kirche in Bremen den Zehnten von sechs Höfen, die in der Landessprache "hove landes" heißen, in '''Kirchspiel Lüdingworth''', und zwar soll der größere und kleinere Zehnte dem gesamten Kloster für alle Zeiten mit denselben Rechten zustehen, die wir und unsere Vorgänger als Bremer Erzbischöfe an diesen sechs Höfen bemessen haben. Als Zeugen waren anwesend die Ritter Conrad von Bederkesa, Arnold von Stade, Marquard Kluweke und Adam von Issendorf, die Dienstmannen Johannes Pape, Otto Saxo, Thamo von Altenbruch und andere Vertrauenswürdige. Um diese Schenkung zu beurkunden, wird die vorliegende Seite mit einem Siegel und dem unsers Bremischen Kapitels versehen.
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Giselbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche in Bremen, wünscht allen gläubigen Christen, die dieses Schriftstück sehen werden, ewiges Heil im Herrn. Obwohl es fromm und angemessen ist, allen Gläubigen in der Not zu helfen gemäß dem Grundsatz: -Wende dich jedem Bittendem zu!-, muss dennoch mit Recht vor allem denen geholfen werden, die den Freuden der Welt entsagt haben, um in selbstgewählter Armut Gott zu dienen. Weil wir nun die Not der von uns in Christus geliebten Priorin und Nonnen des Benediktinerklosters in [[Altenwalde]] im Bistum Bremen gesehen haben und weil das Kloster im Gebiet eines sündigen Volkes liegt, das mehr zu maßlosen und unerlaubten als zu gottgefälligen Taten zu neigen scheint, und weil wir diesem Kloster wegen der Verehrung des heiligen Kreuzes und der ehrwürdigen Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria, in seiner Not aus Barmherzigkeit ein wenig helfen wollen, geben wir ihm zur Linderung dieser Not mit Zustimmung der ehrenwerten Männer des Dekans Heinrich und des Kapitels unserer Kirche in Bremen den Zehnten von sechs Höfen, die in der Landessprache "hove landes" heißen, im '''Kirchspiel Lüdingworth''', und zwar soll der größere und kleinere Zehnte dem gesamten Kloster für alle Zeiten mit denselben Rechten zustehen, die wir und unsere Vorgänger als Bremer Erzbischöfe an diesen sechs Höfen bemessen haben. Als Zeugen waren anwesend die Ritter Conrad von Bederkesa, Arnold von Stade, Marquard Kluweke und Adam von Issendorf, die Dienstmannen Johannes Pape, Otto Saxo, Thamo von Altenbruch und andere Vertrauenswürdige. Um diese Schenkung zu beurkunden, wird die vorliegende Seite mit einem Siegel und dem unseres Bremischen Kapitels versehen.
  
 
Bremen den 16. Januar 1298
 
Bremen den 16. Januar 1298
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Die Übersetzung aus dem Lateinischen erfolgte durch Herrn Oberstudienrat Wolfhart Stephan
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Die Übersetzung aus dem Lateinischen erfolgte durch Herrn Oberstudienrat Wolfhart Stephan.
  
Das Orginal dieser Urkunde wird im Stadtarchiv Hildesheim unter der Signatur Bestand 4 Nr.167 verwahrt.
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Das Original dieser Urkunde wird im Stadtarchiv Hildesheim unter der Signatur Bestand 4 Nr.167 verwahrt.
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 14. November 2009, 13:46 Uhr

Erste urkundliche Erwähnung im Jahre 1298

Giselbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche in Bremen, wünscht allen gläubigen Christen, die dieses Schriftstück sehen werden, ewiges Heil im Herrn. Obwohl es fromm und angemessen ist, allen Gläubigen in der Not zu helfen gemäß dem Grundsatz: -Wende dich jedem Bittendem zu!-, muss dennoch mit Recht vor allem denen geholfen werden, die den Freuden der Welt entsagt haben, um in selbstgewählter Armut Gott zu dienen. Weil wir nun die Not der von uns in Christus geliebten Priorin und Nonnen des Benediktinerklosters in Altenwalde im Bistum Bremen gesehen haben und weil das Kloster im Gebiet eines sündigen Volkes liegt, das mehr zu maßlosen und unerlaubten als zu gottgefälligen Taten zu neigen scheint, und weil wir diesem Kloster wegen der Verehrung des heiligen Kreuzes und der ehrwürdigen Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria, in seiner Not aus Barmherzigkeit ein wenig helfen wollen, geben wir ihm zur Linderung dieser Not mit Zustimmung der ehrenwerten Männer des Dekans Heinrich und des Kapitels unserer Kirche in Bremen den Zehnten von sechs Höfen, die in der Landessprache "hove landes" heißen, im Kirchspiel Lüdingworth, und zwar soll der größere und kleinere Zehnte dem gesamten Kloster für alle Zeiten mit denselben Rechten zustehen, die wir und unsere Vorgänger als Bremer Erzbischöfe an diesen sechs Höfen bemessen haben. Als Zeugen waren anwesend die Ritter Conrad von Bederkesa, Arnold von Stade, Marquard Kluweke und Adam von Issendorf, die Dienstmannen Johannes Pape, Otto Saxo, Thamo von Altenbruch und andere Vertrauenswürdige. Um diese Schenkung zu beurkunden, wird die vorliegende Seite mit einem Siegel und dem unseres Bremischen Kapitels versehen.

Bremen den 16. Januar 1298

Übersetzung

Die Übersetzung aus dem Lateinischen erfolgte durch Herrn Oberstudienrat Wolfhart Stephan.

Das Original dieser Urkunde wird im Stadtarchiv Hildesheim unter der Signatur Bestand 4 Nr.167 verwahrt.

Literatur

Chronik des Kirchspiels Lüdingworth von Hinrich Gerkens