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Diskussion:Autobahn-Notlandeplatz Midlum

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Es gibt keine Richtlinie "NLP 2500". Das hast Du meines Erachtens abgeschrieben bei lostplaces, ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die korrekte Vorschrift heißt: "Richtlinien für Infrastrukturforderungen zur Anlage von Notlandeplätzen (RIN) - im Zuge von Straßen -, BMVg, Fü S IV 4, Az. 40-25-40/VS-NfD vom 22. Juni 1979". Ich habe mit der Korrektur des Artikels lange gewartet in der Hoffnung, nicht wieder unqualifiziert überschrieben zu werden. Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt, sollte man nicht veraltete, unbewiesene Internet-Seiten zusammenschreiben und selbst noch etwas hinzudichten. Nur so können Fehler entstehen wie dieser, indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent, was bereits seit 19 Jahren überholt ist. Da aber der Streit schon wieder vorprogrammiert ist, werde ich mich wieder zurückziehen.--Hartmut Braun 17:50, 30. Mär. 2011 (UTC)

Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt Du meinst so wie bei Cap Ruge oder dem ungerichteten Funkfeuer? indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent Wo steht das? --Dervomeer 20:02, 30. Mär. 2011 (UTC)
Übrigens nur nebenbei, ich habe keine Richtlinie NLP 2500 erwähnt gehabt. Und nochmal übrigens, der Platz ist noch existent, auch wenn er nicht mehr in Betrieb und die Infrastuktur beseitigt ist. --Dervomeer 21:56, 30. Mär. 2011 (UTC)