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Bürgereid: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ablegung des Bürgereids war gebührenpflichtig.
 
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Aktuelle Version vom 18. April 2024, 22:31 Uhr

Bürgereid von 1893

Der Bürgereid war die Verpflichtung von Bürgern einer Stadt, sich an die gegebene Rechtsordnung zu halten und die örtliche Regierung zu respektieren.

Die Ableistung eines Bürgereides wurde im Amt Ritzebüttel erstmalig im Jahr 1566 verlangt. Aufgehoben wurde sie am 7. Januar 1921.

Der Bürgereid war zu leisten von „allen und jeden des Amts Eingesessenen und Untethanen, Eigenthümer und Häuserlinge ... die sich allhie verheurathet haben und eine Nahrung oder Handwerk treiben“. Wurde der Bürgereid nicht abgeleistet, drohten Strafen.

Die Ablegung des Bürgereids war gebührenpflichtig.